Abschuss von Flugzeugen: Schäuble will Grundgesetzänderung
zuletzt aktualisiert: 19.09.2007 - 06:13Passau (RPO). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant eine Grundgesetzänderung, um den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen zu ermöglichen. Schäuble hat einem Medienbericht zufolge einen Katalog erarbeitet, der Änderungen an mehreren Artikeln des Grundgesetzes vorsieht.
Die "Passauer Neue Presse" berichtet, durch eine Ergänzung des Artikels 87a, der die Aufgabe der Streitkräfte regelt, solle der Bundeswehreinsatz "in ganz außerordentlichen Extremsituationen" ermöglicht werden, und zwar "auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären". Damit wäre auch der Abschuss von Passagiermaschinen möglich.
Das Bundesinnenministerium argumentiert der Zeitung zufolge, die Gefahrensituation sei mit dem "klassischen Verteidigungsfall" vergleichbar und erlaube es daher auch, militärische Mittel einzusetzen.
Während das Bundesverfassungsgericht die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt hatte, weil sie mit dem Grundrecht auf Menschenwürde und dem Grundrecht auf Leben unvereinbar und eine Abwägung Leben gegen Leben unzulässig sei, wolle Schäuble per Grundgesetzänderung erreichen, dass der Abschuss "im Fall der Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind" in Ausnahmefällen doch möglich sein soll, schrieb das Blatt.
Zu dieser "solidarischen Einstandspflicht" habe das Bundesverfassungsgericht noch nicht abschließend Stellung genommen.
Darüber hinaus wolle die Union Artikel 35 des Grundgesetzes zur Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall ergänzen, damit die Bundesregierung "im besonders schweren Unglücksfall den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen kann, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen", schrieb die Zeitung.
Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um derartige Einsätze im Notfall allein anordnen zu können.
SPD gegen gesetzliche Abschuss-Regelung
SPD lehnt einen neuen Gesetzesvorstoß zum Abschuss von Passagierflugzeugen ab. Er könne sich keinen Text vorstellen, „der den Staat per Gesetz in die Lage versetzt, das Leben Unschuldiger auszulöschen“, sagte SPD-Verteidigungsexperte Thießen unserer Redaktion.
In der Spitze der Unions-Fraktion gibt es unterdessen Unmut über das Vorgehen von Verteidigungsminister Jung (CDU). „Der Einstieg hätte anders sein können“, sagte der Geschäftsführer der Fraktion, Norbert Röttgen.
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