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Anti-Terror-Kampf: Schäuble will private Computer überwachen lassen

zuletzt aktualisiert: 26.12.2006 - 13:52

Berlin (RPO). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz großer rechtlicher Bedenken der Opposition private Computer durch Polizei und Verfassungsschutz über das Internet kontrollieren lassen. "In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen", sagte der Minister unserer Redaktion und verwies auf den Anti-Terror-Kampf. Kritik kam von der Linkspartei.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte dagegen vor einer ausufernden Kontrolle des Internets: Es sei "irreführend zu glauben, dass man allen Gefahren mit verstärkter Überwachung des Netzes vorbeugen könnte".

Mitte Dezember war es bereits im Bundestag zu einer heftigen Kontroverse über so genannte Online-Durchsuchungen privater Computer durch Ermittlungsbehörden gekommen. Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland hatte dabei erklärt, dies sei verfassungswidrig. Und FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen hatte eine "einwandfreie rechtliche Grundlage" für Online-Durchsuchungen angemahnt.

Schäuble argumentierte jetzt im Interview mit unserer Redaktion, so wie aufgrund richterlicher Entscheidungen Telefone und Post kontrolliert werden dürften, müsse man auch die neuen Kommunikationsformen erreichen können. Das sei formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung. Er räumte ein, es handle sich um ein Vorgehen in engen Grenzen. Zum weiteren Verfahren sagte er: "Weil es eine Debatte gibt, ob die Rechtsgrundlage hinreichend deutlich ist, prüft die Bundesjustizministerin gerade, ob man etwas klarstellen muss."

Links-Fraktionsvize Petra Pau kritisierte, Schäuble verharmlose, wenn er behaupte, dass die Kontrolle von Computern formal dasselbe sei wie eine Hausdurchsuchung. "Wer über das Internet in private Computer einbricht, durchwühlt klammheimlich die Privat- und Intimsphäre der Ausgespähten", sagte sie. Das widerspreche dem Grundgesetz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit den Grundlagen der Demokratie.

Datenschützer Schaar sagte der Nachrichtenagentur AP: "Man wird auch mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand nicht ausschließen, dass ein offenes Netz wie das Internet bestimmte Risiken sowohl für den Benutzer wie auch für die Gesellschaft beinhaltet." Er habe keine Einwände, wenn im Internet gezielt gegen einzelne Straftäter ermittelt werde. "Aber es kann nicht sein, dass völlig legales Verhalten, weil es eben überwachbar ist, auch überwacht wird."

Nach Ansicht des Datenschützers müssen auch im Internet jene Prinzipien gewahrt bleiben, die in einer langen rechtsstaatlichen Entwicklung entstanden sind: "Das ist zum Beispiel die Unschuldvermutung, das heißt, dass der Staat einen in Ruhe lässt, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen." Im autoritären Kaiserreich habe bei Versammlungen immer ein Wachtmeister dabei sein müssen. "Was wir nicht brauchen, ist ein Wiederaufgreifen dieser Idee für das Internet, dass sich in jedem Chatroom ein staatlicher Aufpasser befindet, damit kein falsches Wort gesagt wird", betonte Schaar.

Die Überwachungsmöglichkeiten im Internet nähmen wesentlich stärker zu als die Möglichkeiten, sich gegen Überwachung zu schützen und damit auch die Privatsphäre zu gewährleisten. Ein Beispiel sei die Entwicklung von Programmen, die automatisch auf bestimmte Schlüsselwörter reagierten. "Gerade wir Datenschützer müssen uns überlegen, welche Mechanismen erforderlich sind, um eine Gegenbewegung zu initiieren und die Einzelnen in die Lage zu versetzen, selbst wesentlich stärker zu kontrollieren, was über sie Dritten bekannt wird", sagte Schaar.

Nach einem Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar 2006 war "der Zugriff auf einen privaten Rechner unter Verwendung eines speziellen Computerprogramms" angeordnet worden. Letztlich scheiterte die Maßnahme offenbar an technischen Problemen. In der Zwischenzeit gibt es aber auch einen gegenteiligen BGH-Beschluss, gegen den die Bundesanwaltschaft den Angaben zufolge Beschwerde eingelegt hat.

Quelle: afp

 
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