22.000 Euro Schily klagt gegen Bußgeld-Strafe

Berlin (RPO). Otto Schily will im Streit mit dem Bundestagspräsidium Klage einreichen. Am Mittwoch war der ehemalige Bundesinnenminister zu einer Strafe in Höhe von 22.017 Euro verdonnert worden. Er hatte sich geweigert die Einkünfte aus seinen Nebentätigkeiten offenzulegen. Jetzt geht die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht.

"Ich werde Klage beim Bundesverwaltungsgericht dagegen einreichen", sagte Schily. Die Veröffentlichung seiner genauen Honorare beeinträchtige seine Schweigepflicht als Anwalt, sagte Schily. Er habe eine Stellungnahme bei der Anwaltskammer eingeholt, die seine Haltung stütze.

Der SPD-Abgeordnete betonte, dass er Bundestagspräsident Norbert Lammert die einzelnen Mandate anonymisiert genannt und auch die Einkommensstufen mitgeteilt habe. Seine Mandanten wolle er aber ebenso wenig nennen, wie die genauen Beträge. "Ich wüsste auch gar nicht, wozu das eigentlich gut sein soll", sagte Schily.

Am Mittwoch hatte das Bundestagspräsidium einvernehmlich gegen Schily entschieden. Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt" und somit gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verstoßen, hieß es einer Mitteilung des Bundestages. Das Bundestagspräsidium habe deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Seit Jahresbeginn liegen die monatlichen Diäten bei 7339 Euro.

Schily hatte sich trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind. Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140.000 Euro eingenommen haben. Schily verweist auf die anwaltliche Schweigepflicht. Er hatte lediglich angegeben, seine Gesamteinnahmen als Anwalt betrügen mehr als 7000 Euro monatlich.

Vertreter mehrerer Fraktionen begrüßten die Entscheidung des Parlamentspräsidiums. Schilys Fraktionskollege, der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, nannte sie "folgerichtig und logisch". "Unsere Verhaltensregeln gelten für alle - sogar für den berühmten und bedeutenden Otto Schily", betonte Wiefelspütz.

Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb, der neben anderen in Karlsruhe geklagt und verloren hatte, wollte Schily ebenfalls nicht beispringen. Man sei in Karlsruhe unterlegen und halte sich jetzt an das Gesetz. Schily sollte dies auch tun.

(ap)
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