Demonstrationszug verboten Schramma vergleicht Pro-Köln-Kampagne mit NS-Ideologie

Köln/Münster (RPO). Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) hat die Anti-Islam-Kampagne des rechtspopulistischen Bürgerbündnisses Pro Köln mit der Ideologie der Nationalsozialisten verglichen. Vor Gericht musste das mit Pro Köln verflochtene islamfeindliche Bündnis Pro NRW unteredessen eine herbe Niederlage hinnehmen.

Proteste gegen den Anti-Islamisierungs-Kongress
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Am Anfang und im Zentrum der NS-Machtergreifung habe vor allem Hass und Verachtung gegenüber allen gestanden, die irgendwie "anders" erschienen, sagte Schramma laut vorab verbreitetem Redemanuskript am Freitag bei einer Veranstaltung zum 8. Mai 1945 in Köln.

Hass und Verachtung, Angstgefühle und das diffuse Gefühl der Bedrohung durch alles, was fremd erscheint, sei auch das, was die Veranstalter des sogenannten Anti-Islamierungskongresses säen wollten, erklärte Schramma weiter. Im Vorfeld von Europawahl, von Kommunal- und Bundestagswahl versuchten sie zum zweiten Mal, ihre "ausländerfeindlichen Parolen und Hasstiraden" unters Volk zu bringen.

Die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachtete Organisation hat für Samstag zu einer Kundgebung im Rahmen ihres "Anti-Islamisierungskongresses" nach Köln-Deutz aufgerufen. Dazu sind zahlreiche Gegendemonstrationen angemeldet. Pro Köln Vorsitzender Markus Beisicht nannte am Freitag die Mitglieder seiner Organisation "seriöse Demokraten, die nichts mit Radikalinskis und Extremisten" zu tun hätten. Vielmehr sei man das Opfer der "Blockwarte des Political Correctness".

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf liegen bei Pro Köln hingegen "Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" vor. So enthielten die Publikationen des Bürgerbündnisses "Äußerungen, die darauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen". Die Organisation war vor allem mit Aktionen gegen die geplante Moschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld aufgefallen.

Demonstrationszug verboten

Unterdessen wurde am Freitag bekannt, dass Pro NRW am Samstag keinen Demonstrationszug zur geplanten Moschee in Köln-Ehrenfeld veranstalten darf. Die Verbotsverfügung der Polizei genüge dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster (AZ 5 B 593/09). Die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes seien erfüllt.

Insbesondere eine von Pro NRW erwogene Verkürzung des Aufzugs zur Moschee scheide aus, erklärte das Gericht. Auch im Fall einer solchen Verkürzung seien für die Absicherung nach Einschätzung der Polizei neben den bereitgestellten 5.651 Beamten weitere rund 2.460 Einsatzkräfte erforderlich. Diese seien aber nicht verfügbar. Pro NRW hat den Angaben zufolge angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Am Vortag hatte das OVG bereits entschieden, dass eine geplante Großkundgebung von Pro Köln nicht auf dem Roncalliplatz am Dom stattfinden darf.

(DDP)
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