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NRW: Schulkonferenz kann Handys verbieten

VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 22.03.2006 - 10:09

Düsseldorf (RP). Die Landesregierung erwägt - anders als Bayern - derzeit kein generelles Handy-Verbot an den Schulen in NRW. Wenn die Situation dies erfordere, könnten die Schulkonferenzen dies selbst entscheiden, so ein Sprecher des Schulministeriums.

Hintergrund sind mehrere Vorfälle an bayerischen Schulen, an denen Schüler mit üblen Gewalt- und Pornodarstellungen auf ihren Handys erwischt worden waren. Das bayerische Kultusministerium hatte darauf eine landesweite Frageaktion gestartet: Sämtliche Schulleiter sollen mitteilen, ob es ähnliche Vorkommnisse auch an ihren Schulen gibt.

Nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums waren die Darstellungen „menschenverachtend und hochgradig jugendgefährdend“. Mehrere Schüler wurden wegen Verbreitung dieser Videos für fünf Tage vom Unterricht ausgesperrt. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Vorgänge in Bayern seien für NRW kein Anlass, über ein generelles Handy-Verbot an den Schulen nachzudenken, so der Ministeriumssprecher. Die betroffenen Schulen hätten das Richtige getan und sofort die Polizei eingeschaltet. Nordrhein-Westfalen lege Wert auf die Eigenverantwortung der Schulen. Deswegen müssten die Schulkonferenzen gegebenenfalls selbst ein solches Verbot verhängen. In den Schulkonferenzen sind Lehrer, Schüler und Eltern vertreten.

Das Mitführen von Handys, so das NRW-Schulministerium weiter, könne allerdings durchaus sinnvoll sein, wenn etwa der Schüler den Schulbus verpasst habe und nach Hause telefonieren müsse. Dass die Handys im Unterricht ausgeschaltet werden müssten, verstehe sich dabei nahezu von selbst.

Quelle: alfa

 
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