Kinderporno-Verfahren eingestellt Kinderschutzbund: Sebastian Edathy "arrogant und uneinsichtig"

Berlin · Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage gegen den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen. Das teilte der Landesverband der gemeinnützigen Organisation am Dienstag in Hannover mit.

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Kinderporno-Prozess in Verden: Sebastian Edathy legt Geständnis vor Gericht ab

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Foto: dpa, jst cul

Begründet wird der Rückzieher mit der Entscheidung des Gerichts, das Kinderporno-Verfahren gegen Edathy gegen die Zahlung von 5000 Euro einzustellen. Das sei ein "fatales Signal", hieß es. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freizukaufen.

Am Montag kam es zum schnellen Ende des Prozesses nach nur zwei Verhandlungstagen. Dabei wandte die Kammer Paragraf 153a der Strafprozessordnung an, wonach Verfahren in Absprache mit Anklage und Verteidigung gegen eine Geldauflage eingestellt werden können, wenn keine besonders schwere Schuld besteht und die Auflagen geeignet sind, das Interesse an Strafverfolgung zu beseitigen.

Ungeachtet dessen, dass diese Praxis Alltag an deutschen Gerichten ist, hagelte es Kritik für die Verdener Entscheidung - und für das Verhalten Edathys, der wenige Minuten nach Prozessende auf seiner Facebook-Seite betonte, er habe ja gar kein Schuldgeständnis abgelegt.

Johannes Schmidt, Vorsitzender des Kinderschutzbundes Niedersachsen, hatte zwar am Montag angekündigt, die 5000 Euro anzunehmen. Aufgrund persönlicher und der öffentlich an den Verband herangetragenen Resonanz habe der Vorstand nun aber "nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können". Zudem handele es sich im Unterschied zu anderen Verfahren, die mit einer Verurteilung zu Ende gehen, bei der Auflage gegen Edathy nicht um eine Strafe, so Schmidt.

Unterstützung bekam er dafür vom Präsidenten des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. "Ich finde es richtig, dass der Landesverband das Geld angesichts des arroganten und uneinsichtigen Verhaltens von Herrn Edathy ablehnt", sagte Hilgers unserer Redaktion. Edathy habe keinerlei Reue oder Einsicht gezeigt, was Opfer von Kinderpornografie durchleiden müssen. "Der Konsum von solchem Material fördert die Produktion und damit die abscheulichen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche", sagte Hilgers. Die Entscheidung sei der Organisation aber nicht leichtgefallen, da sie auch von Bußgeldern aus Strafprozessen und Spenden lebe, sagte Hilgers.

Das Verdener Gericht muss nun mit Oberstaatsanwalt Thomas Klinge und Edathys Anwalt Christian Noll eine andere Organisation bestimmen, der das Geld überwiesen wird. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, das werde heute oder morgen telefonisch geschehen. Erst wenn die 5000 Euro überwiesen sind, sei das Prozessende rechtskräftig. Finde sich tatsächlich kein Abnehmer, gehe das Geld an die Landeskasse.

(jd)
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