Fall Edathy Hartmann erscheint doch vor Untersuchungsausschuss - und schweigt

Berlin · Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann (SPD) hat seinen mit Spannung erwartete Auftritt vor dem Edathy-Untersuchungausschuss zunächst abgesagt - erschien dann aber doch, um zu schweigen.

Das ist der SPD-Politiker Michael Hartmann
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Per Fax habe Hartmann dem Ausschuss am Donnerstag mitgeteilt, dass er sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufe, sagte die SPD-Abgeordnete Eva Högl in Berlin. Hintergrund sei, dass die Staatsanwaltschaft offenbar wegen des Verdachts auf Strafvereitelung gegen Hartmann ermittle.

Hartmann erschien dennoch am späten Nachmittag vor dem Gremium - mit seinem Anwalt. Dieser sagte, dass es staatsanwaltliche Vormittlungen in Berlin und Hannover gebe. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin war dafür zunächst keine Bestätigung zu erhalten.

Die Ausschussvorsitzende Eva Högl (SPD) zeigte sich irritiert und pochte trotz der Erklärung auf ein Erscheinen Hartmanns. In dem Schreiben kündigte der Anwalt an, sein Mandant werde sich nicht über das hinaus äußern, was er bereits bei seiner ersten Vernehmung am 18. Dezember gesagt habe. Zudem warf er Ausschuss-Mitgliedern vor, sie seien an einer Sachaufklärung nicht interessiert.

Die Abgeordneten kritisierten Hartmanns Vorgehen scharf. Der Unions-Obmann Armin Schuster (CDU) sprach von einem Affront gegenüber dem Ausschuss und dem Parlament.

Unterdessen gehen Ermittlungsbehörden der Frage nach, ob sich Hartmann in der Affäre um Edathy der Strafvereitelung schuldig gemacht haben könnte. Es werde geprüft, ob ein entsprechender Anfangsverdacht vorliegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Hannover der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Ein entsprechender Prüfvorgang sei an die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit der Bitte weitergeleitet worden, ihn an die Staatsanwaltschaft Lüneburg zu übermitteln.

Gegen Hartmann wurde den Angaben zufolge aber noch kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der unter Kinderpornoverdacht stehende Edathy hatte angegeben, von Hartmann über die gegen ihn laufenden Ermittlungen informiert worden zu sein. Dies könnte den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen. Hartmann bestreitet Edathys Darstellung.

(AFP)
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