Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie Edathy muss vor Gericht
Verden · Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Das Landgericht Verden hat die Anklage zugelassen.
Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Mehr Informationen in Kürze.
Das Gericht teilte am Dienstag mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Edathy hat den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber deren strafbaren Inhalt bestritten.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben.
Edathy hatte sich vor allem als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).