Kinderpornografie-Verdacht Fall Edathy: Nacktfotos offenbar nicht strafbar

Hamburg · Der Fall Sebastian Edathy sorgt weiter für Aufregung: Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete soll zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 Film- und Foto-Sets mit Nacktaufnahmen von Kindern bei einer kanadischen Firma bestellt und erhalten haben.

 Sebastian Edathy steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie konsumiert zu haben.

Sebastian Edathy steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie konsumiert zu haben.

Foto: dpa, gam axs hpl

Dies geht nach neuesten Recherchen des NDR Politikmagazins "Panorama 3" aus dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Hannover hervor. Wie "Panorama 3" aus Ermittlerkreisen erfuhr, soll es sich bei den Nacktbildern um Aufnahmen der so genannten Kategorie 2 handeln, bei denen die Genitalien nicht im Vordergrund stehen. Sie zeigen unbekleidete Jungs im Alter von ungefähr 8 bis 14 Jahren. Sexuelle Handlungen werden nicht dargestellt. Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbar.

Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz bzw. die Beschaffung von Bildern dieser Art jedoch einen hinreichenden Verdacht, dass ein Beschuldigter auch härtere Kinderpornographie der Kategorie 1 konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften. Mit seiner Unterschrift unter den Durchsuchungsbeschluss hat der unterzeichnende Richter in diesem Fall den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Hannover als begründet anerkannt.

Unterdessen haben Ermittler am Mittwoch ein weiteres Büro Edathys in seinem niedersächsischen Heimatort Rehburg durchsucht. "Es wurden dort Dinge sichergestellt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, der dpa. Die "Welt" hatte berichtet, es seien ein Computer und eine große Kiste mit Unterlagen abtransportiert worden. Die Zeitung berichtete außerdem, das durchsuchte Büro liege im selben Haus wie die Wohnung des Politikers, die bereits am Montag Ziel der Fahnder war. Die Staatsanwältin sagte, die Existenz des weiteren Büros sei erst durch die Durchsuchung am Montag bekanntgeworden.

Sebastian Edathy wies die Vorwürfe heute erneut zurück. Gegenüber "Spiegel Online" sagte er: "Nach mir vorliegenden Informationen wirft mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor. Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft demnächst einräumt, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind".

(RPO)
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