Analyse Sebastian Edathy: Rundumschlag statt Reue

Düsseldorf · In einem Interview weist Sebastian Edathy den Vorwurf von sich, pädophil zu sein. Von Reue ist in dem Gespräch keine Spur – den Besitz der Nacktbilder von Kindern erklärt er stattdessen mit der Kunstgeschichte.

Das ist Sebastian Edathy
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In einem Interview weist Sebastian Edathy den Vorwurf von sich, pädophil zu sein. Von Reue ist in dem Gespräch keine Spur — den Besitz der Nacktbilder von Kindern erklärt er stattdessen mit der Kunstgeschichte.

Ein Gespenst geht um in Europa. Es ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. Man weiß nicht, wo er sich aufhält. Das soll auf ausdrücklichen Wunsch Edathys auch vorerst so bleiben. Dennoch gibt es eine Spur zu dem Gespenst. Der "Spiegel" nahm sie auf. Zwei seiner Redakteure trafen den 44-Jährigen an einem, wie es geheimnisvoll heißt, unbekannten Ort in Südeuropa zum Gespräch im Freien vor grüngrauer Hügellandschaft. Man sitzt auf einer Terrasse, an einem blank polierten Holztisch. Toskana? Umbrien? Der Süden Frankreichs? Es darf gerätselt werden. Edathy, der sich in Deutschland als "verfemt" fühlt, sagt den "Spiegel"-Männern, er sei nicht auf der Flucht und im Übrigen über seinen Anwalt stets zu erreichen.

"Was kann ich aus meinem Leben machen?"

Am Ende des Gesprächs meint Edathy, der ausweislich seiner Antworten in die Rolle eines Marschall Vorwärts der Selbstverteidigung schlüpft: "Mit fehlt gegenwärtig die Fantasie zu sagen, was ich wann aus meinem Leben machen kann. Ich weiß nur, dass es noch lange nicht vorbei ist. So viel ist sicher. Millionen Menschen auf der Welt geht's übrigens objektiv schlechter als mir."

Ob er mit "Millionen Menschen" die unbekannten Kinder und Jugendlichen meint, die zu Sexualobjekten herunterdressiert werden, auf dass an ihnen zahlungsbereite erwachsene Käufer von Fotoserien und Videosequenzen ihre sexuelle Freude haben? Es läge nahe, aber Edathy klärt das nicht auf.

Was er hingegen unmissverständlich kundtut, sind Sätze, die wie in Stein gemeißelt klingen: "Ich bin nicht pädophil." Und: "Ich bin ein Gegner von Kinderpornografie." Letzteres vor allem wird man ihm bis zum Beweis des Gegenteils glauben müssen. Denn unzweifelhaft pornografische Darstellungen von Menschen zwischen neun und 14 Jahren wurden bei ihm bislang nicht gefunden; wohl aber wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft "Grenzwertiges" entdeckt.

Edathy hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen und Durchsuchungen eingeräumt, und er wiederholt das beim Terrassen-Gespräch im Süden, dass er bei besagtem kanadischen Porno- und Nackedei-Händler über fünf Jahre hinweg 31 Aufnahmen (Fotos und Videos) von unbekleideten Kindern und Jugendlichen männlichen Geschlechts gekauft hat.

Den durchaus bohrend-kritischen Fragen der Redakteure ("Bislang haben Sie sich dafür nicht entschuldigt oder Ihr Verhalten als Fehler eingeräumt") setzt Edathy gar nicht zerknirscht entgegen: "Ich muss und werde mich für mein Privatleben nicht entschuldigen oder rechtfertigen. Niemand, der sich im privaten Bereich rechtskonform verhält, muss das."

Kein Gang nach Canossa

Was lernen wir aus dieser Replik? Nach Canossa geht der Mann nicht. Er fühlt sich nicht nur zu Unrecht verfolgt, sondern anscheinend auch wie ein Heimatvertriebener, dem zu Hause in Niedersachsen Journalisten und vor seiner Wohnung herumlungernde Neonazis auflauern. Er weist jeden Verdacht von sich, als habe die Katalog-Bestellung von Bildern nackter Kinder und pubertierender Jugendlicher auch nur ansatzweise etwas von Schäbigkeit oder gar Illegalität.

Zur Wahrheit gehört, dass tatsächlich das wie auch immer motivierte Kaufen und Angucken von Fotos mit nackten Minderjährigen (noch) nicht strafbar ist. Käme es dazu, was infolge der Edathy-Affäre derzeit in der Politik diskutiert wird, müsste sich Edathy keine Sorgen machen. Denn man kann wegen einer Straftat nur dann verurteilt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Tat bereits im Gesetzbuch stand. Es gilt der eherne lateinische Grundsatz zum Rückwirkungsverbot im Strafrecht: "Nulla poena sine lege", "Keine Strafe ohne Gesetz".

Zur Wahrheit gehört noch etwas: Dass nämlich Sebastian Edathy versucht, das, was er getan hat, als Ergebnis ästhetischer Vorlieben zu beschreiben, von der die Kunstgeschichte mit Nacktdarstellungen von Männlein und Weiblein jedweden Alters über die Jahrhunderte erzählt. Haben wir es also mit einem Ästheten zu tun, der an nacktem Körperkult von Minderjährigen Gefallen findet? Spielte der Sexus, spielten die "Hunde im Souterrain", die bei Edathy vielleicht an der Kette liegen, gar keine Rolle, wenn er beim kanadischen Versandbetrieb von seinem Bundestags-Dienstlaptop per Kreditkarte orderte? Man soll das glauben. Kann man es?

"Cool"

Edathys Gesprächspartner erinnern an die kriminalistische Erfahrung, wonach Nutzer von legalem in vielen Fällen auch illegales Material besäßen. Das sei doch nachvollziehbar, oder? Edathy bleibt total beherrscht, diejenigen, die er sich gerne vorzugsweise unbekleidet anschaut, würden es in ihrem Jargon wohl "cool" nennen: Wenn ein legales Verhalten zum Anlass für weitreichende Maßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung genommen werde, komme der Rechtsstaat ins Schlingern.

Sodann folgt ein gewagter Vergleich: Wenn 90 Prozent aller Cannabis-Konsumenten auch normalen Tabak rauchten, dürfe man deshalb die Wohnung eines starken Zigarettenrauchers durchsuchen, um nach der Existenz einer illegalen Haschisch-Plantage zu fahnden? Frage: Hat der Mann begriffen, dass das, was ihm Spaß macht, keine Pflanzen, vielmehr zu was auch immer verführte, missbrauchte (?) junge Menschen sind?

Edathy mag nicht die besten Karten auf der Hand haben, aber er reizt sein Blatt bei verstörend kühlem Kopf aus. Beispielsweise, indem er den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, der ihn wegen moralischer Untragbarkeit aus der Partei ausgeschlossen sehen möchte, als skrupellos attackiert. Auch die Story von besagtem, auf einer Bahnfahrt Richtung Amsterdam gestohlenem Dienstlaptop zeigt, dass Edathy nervenstark weiß, dass man ihm wohl kaum wird nachweisen können, dass er das Gerät vielleicht verschwinden ließ.

(RP)
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