Selbstmord von Dschaber al Bakr Justizversagen muss Konsequenzen haben

Meinung | Berlin · Bereits die ersten nächtlichen Meldungen vom Selbstmord Dschaber al Bakrs in Leipziger Untersuchungshaft ließen riesige Fragezeichen entstehen. Hat denn wirklich niemand den Suizid des potenziellen islamistischen Selbstmordattentäters kommen sehen?

 Der mutmaßliche Terrorist Al-Bakr brachte sich in seiner Zelle um.

Der mutmaßliche Terrorist Al-Bakr brachte sich in seiner Zelle um.

Foto: AFP/ LKA Sachsen

War der momentan höchstgefährliche mutmaßliche IS-Terrorist, der sich offenbar in dieser Woche in einem Berliner Flughafen in die Luft sprengen und vielen Menschen den Tod bringen wollte, nicht auch der bestbewachte Häftling?

Die Antworten der sächsischen Justiz sind alles andere als beruhigend. Da wird der aktuell meistgesuchte mutmaßliche IS-Terrorist ins Gefängnis eingeliefert. Aber der Gefängnisdirektor kommt erst aus dem Urlaub, wenn der Mann zweieinhalb Tage später tot in der Zelle hängt. Alle Vorschriften einschließlich Urlaubsvertretung wurden selbstverständlich eingehalten.

Ein weiterer Aspekt fällt auf: Die erfahrene Psychologin, allerdings ohne Erfahrung mit Terroristen, widersprach der einweisenden Haftrichterin in der Frage der Suizidgefahr. Warum wurde da keine weitere Meinung eingeholt? Warum stellte niemand selbst neue Überlegungen an, wenn der Verteidiger mehrere Anzeichen für einen Selbstmord nennt?

Da wird sogar die Auszubildende wegen ihres besonderen Pflichtgefühls gelobt, weil sie sich nicht an die halbstündige Kontrolle des Beschuldigten hielt, sondern schon nach einer Viertelstunde wieder nach ihm schaute. Das war der Grund dafür, dass sie etwas früher, aber immer noch zu spät Alarm auslösen konnte. Und dann beugen sich alle selbst an den Vorgängen Beteiligten über den Leichnam und kommen nicht auf den Gedanken, weitere fachkundige Zeugen von dritter Stelle hinzuzubitten?

All das ist das vorläufige Ende eines Behördenversagens, das schon mit der gescheiterten Festnahme mehr Fragen als Antworten lieferte. Wenn denn die Polizei damit rechnete, den Verdächtigen beim Verlassen des Hauses zu überwältigen, warum war dann keiner da, der ihn verfolgen konnte? Die Erklärung dafür lautete, dass man mit 35 Kilo schweren Schutzwesten so schlecht laufen könne. Das entspricht zwar vermutlich den Vorschriften, führte dennoch ins Staatsversagen.

Wo bleibt der Widerspruch der politischen Führung, wenn eine Bürokratie bei einem potenziellen Selbstmordattentäter eine Selbstmordabsicht für unwahrscheinlich hält? Ein Minister, der sich einer solchen Entscheidung anschließt, trägt selbst zum größten Ansehensverlust seines Verantwortungsbereiches bei. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie einer dafür die Verantwortung tragen will, ohne zurücktreten zu wollen - und dabei nicht mal rot zu werden.

Nach dem Innenminister erweist sich nun auch der Justizminister als überfordert. Wenn Ministerpräsident Stanislaw Tillich die Riege der Überforderten nicht anführen will, muss er in seinem Kabinett aufräumen und Sachsen nach dieser Serie von Pannen und Versagen die Chance eines administrativen Neuanfangs geben.

(May-)
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