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"Fall Mitja": Sex-Täter: Ministerin will Zentralregister

zuletzt aktualisiert: 03.03.2007 - 15:21

Hannover (RPO). Nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja in Leipzig werden Forderungen nach Schaffung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter lauter. Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) kündigte in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom Samstag Gespräche zu einem solchen Vorhaben mit ihren Länderkollegen an.

Der Staat könne mehr als bisher tun, um die Menschen vor den Sexualstraftätern zu schützen. Ein solches Zentralregister soll Polizei und Justiz Auskunft über Sexualstraftäter geben.

Bei dem Register sollten aber "Grenzen gezogen werden", betonte Heister-Neumann. Nur jemand mit berechtigtem Interesse solle in die Datei schauen können. "Ich lehne Entwicklungen ab, wie wir sie beispielsweise aus den Vereinigten Staaten von Amerika kennen." Dort würden Sexualstraftäter öffentlich an den Pranger gestellt, und dies unabhängig davon, ob ihre Therapie erfolgreich war oder nicht.

Auch Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) sprach sich für ein Zentralregister aus. Es sei fahrlässig, die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung nicht zu nutzen, sagte er im Deutschlandfunk.

Heister-Neumann setzte sich zugleich dafür ein, die Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verschärfen. Einem Sexualstraftäter, der seine Strafe verbüßt hat, könne bisher nur dann die Freiheit entzogen werden, wenn während der Haftzeit neue Tatsachen bekannt geworden sind, sagte die der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" weiter.

"Diese Hürde ist zu hoch." Auch solle es künftig möglich werden, solche Täter auf nach Ablauf der Haftzeit festzuhalten, die zum Tatzeitpunkt Jugendliche waren, sagte Heister-Neumann weiter. "Der Maßstab dafür, ob jemand hinter Schloss und Riegel bleibt, muss die Frage sein, ob er für die Menschen nach wie vor gefährlich ist."

Im Fall des mutmaßlichen Mörders von Mitja, Uwe K., sind dem Magazin "Focus" zufolge neue Deteils bekannt geworden. Der Psychiatrieprofessor Hans-Ludwig Kröber habe bereits 1998 vor der Gefährlichkeit K.'s gewarnt, berichtete das Magazin. Bei ihm bestehe auch künftig "die Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten", habe es in einem Gutachten für das Leipziger Landgericht geheißen.

Dort habe sich K., der zuvor vier Mal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden sei, wegen versuchter Vergewaltigung eines Elfjährigen verantworten müssen. Während der Tat im August 1997 habe K. 2,9 Promille Alkohol im Blut gehabt. Auch bei seinen früheren sexuellen Übergriffen hatte die enthemmende Wirkung von Alkohol eine Rolle gespielt.

In dem Gutachten verwies Kröber laut "Focus" auf den "ursächlichen Zusammenhang" zwischen K.'s Taten und dessen "Hang zum übermäßigen Alkoholgenuss".

Quelle: afp

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