Bundestag beschließt Verschärfung Sexualstrafrecht — die Reform war überfällig

Meinung | Berlin · Der Bundestag hat nach jahrelangem Gezerre ein schärferes Sexualstrafrecht beschlossen. Künftig gilt das Prinzip "Nein heißt Nein". Die Reform war überfällig.

 "Nein heißt Nein" — das Prinzip gilt nun auch im Sexualstrafrecht.

"Nein heißt Nein" — das Prinzip gilt nun auch im Sexualstrafrecht.

Foto: dpa, car fpt

Es ist traurig, dass es der Kölner Silvesternacht bedurfte, bis sich im Bundestag eine politische Mehrheit fand, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Frauengruppen — linke wie konservative — fordern diese Reform seit Jahren.

Der Fortschritt besteht in zwei wesentlichen Punkten: Künftig gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" — eine Frau muss sich gegen eine Vergewaltigung also nicht körperlich gewehrt haben, damit diese als solche bestraft werden kann. Die zweite wesentliche Verbesserung besteht darin, dass Grapschen zur Straftat wird. Von nun an kann der Griff an die Brust oder in den Schritt geahndet werden. Es besteht die Hoffnung, dass diese rechtliche Veränderung auch eine gesellschaftspolitische Signalwirkung entfaltet, wonach Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine stärkere gesellschaftliche Ächtung erfahren als bislang.

Der Beweis wird auch durch Neuregelung nicht leichter

Die Silvesternacht von Köln, in der überwiegend nordafrikanische Täter in Gruppen sexuelle Übergriffe tätigten, hat eine Reform ausgelöst, die die ganze Gesellschaft betrifft. Auch nach Karnevalsumzügen und großen Volksfesten werden regelmäßig Fälle von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen bekannt. Es gibt nun bessere Möglichkeit für die Frauen, dagegen vorzugehen.

Selbstverständlich wird man allein mit dem Sexualstrafrecht solche Vorfälle nicht verhindern können. Der oft schwierige und für die Opfer abermals peinigende Beweis einer Vergewaltigung wird auch durch die Neuregelung nicht leichter. Er kann aber in mehr Fällen geführt werden.

Künftig können auch jene belangt werden, die in einer Gruppe standen, aus der heraus sexuelle Übergriffe begangen wurden und dies billigend in Kauf nahmen. Ob diese Regelung bis zum Ende durchdacht ist, wird die Rechtsprechung zeigen. Unberechtigt ist aber die Sorge, dass das neue Prinzip "Nein heißt Nein" zu massenhaft ungerechtfertigten Verurteilungen führen könnte. Als 1997 die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eingeführt wurde, äußerten sich die Kritiker in ähnlicher Form. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet.

Richtig, dass der Rechtsstaat Härte zeigt

Das neue Prinzip "Nein heißt Nein" hat auch Wirkung auf das Aufenthaltsrecht. Ausländische Täter, die für ein Sexualdelikt zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt werden, können ausgewiesen werden. Diese Regelung gilt bereits seit März und ist auch eine Konsequenz aus der Kölner Silvesternacht.

Es ist richtig, dass der Rechtsstaat in dieser Frage Härte zeigt. Für Gleichberechtigung, Respekt und sexuelle Selbstbestimmung haben Frauen Jahrzehnte gekämpft. Das sind Errungenschaften, die verteidigt werden müssen.

(qua)
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