Union und SPD einigen sich: Sieg für Schäuble: BKA-Gesetz kommt
zuletzt aktualisiert: 03.12.2008 - 10:32Berlin (RPO). Jetzt also doch: Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss zum umstrittenen BKA-Gesetz geeinigt. Dies teilte ein Sprecher der Sozialdemokraten mit. Demnach wurde auch bei der Online-Durchsuchung eine Übereinkunft erzielt. Diese muss zwingend von einem Richter angeordnet werden. Das Gesetz, für das Innenminister Schäuble (CDU) monatelang gekämpft hatte, soll ab Januar in Kraft treten.
Das erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe sich auf drei Änderungen verständigt. Nun werde das Kabinett zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anrufen. Er sei optimistisch, dass das Gesetz noch vor Jahresende stehe und 2009 in Kraft treten könne, sagte Oppermann.
Laut Oppermann verständigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss. Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre wird ebenfalls unter einen Richtervorbehalt gestellt.
Zudem soll es eine bessere Abgrenzung der Befugnisse von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) geben. Das BKA soll nur in Fällen von internationalem Terrorismus die Zuständigkeit übernehmen.
Keine Änderungen soll es hinsichtlich der geplanten Einschränkungen beim Zeugnisverweigerungsrecht sogenannter Berufsgeheimnisträger geben. Künftig werden demnach Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte mit Ausnahme von Strafverteidigern vom Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend ausgenommen und können von den neuen Ermittlungsmöglichkeiten mit betroffen sein. Dagegen behalten Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger das volle Zeugnisverweigerungsrecht.
Der Bundesrat hatte das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz Ende November gestoppt. Verschiedene Bundesländer hatten die erweiterten Befugnisse des BKA als zu weitgehend angesehen und Nachbesserungen verlangt. Mit dem Gesetz sollen dem BKA im Kampf gegen den Terrorismus weitreichende polizeiliche Befugnisse eingeräumt werden.
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