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Wiederholung der OB-Wahl in Dortmund: Sierau für Wahltermin 9. Mai

zuletzt aktualisiert: 14.01.2010 - 16:51

Dortmund (RPO). Der amtierende Oberbürgermeister von Dortmund, Ullrich Sierau (SPD), spricht sich für eine Wiederhohlung der Wahl am 9. Mai aus. Da an diesem Tag auch die NRW-Landtagswahl stattfindet, sei die Wahl des neuen Oberbürgermeisters zu diesem Termin deutlich billiger als zu einem anderen Zeitpunkt, erklärte Sierau am Donnerstag.

Neuer SPD-OB Sierau: Juristisches Hickhack beenden.  Foto: ddp, ddp
Neuer SPD-OB Sierau: Juristisches Hickhack beenden. Foto: ddp, ddp

Den Angaben zufolge würden die Mehrkosten einer OB-Wahl an dem Tag bei 200 000 Euro liegen. Wenn die OB-Wahl an einem anderen Termin stattfindet, liegen die Kosten bei rund einer Million Euro. Um den Ausgang der Kommunalwahlen vom 30. August gibt es seit Wochen in Dortmund Streit, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein millionenschweres Finanzloch bekanntgeworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war. Gegen den Urnengang waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen.

Der Dortmunder Stadtrat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. SPD-Ratsmitglieder kündigten an, dass sie sich eine Klage gegen die Entscheidung vorbehielten.

14 Klagen gegen Ratsbeschluss

Gegen den Beschluss des Stadtrates liegen mittlerweile 14 Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor. Davon richtet sich allerdings nur eine Klage gegen eine Wiederholung der OB-Wahl, die übrigen wenden sich gegen eine Neuauflage der Wahl zum Stadtrat beziehungsweise zu den Bezirksvertretungen. Nach Ansicht von Sierau hat die Klage zur OB-Wahl keine aufschiebende Wirkung, da ein Privatmann nicht klagebefugt ist. Einer Neuauflage der Wahl stehe damit nichts im Wege. Sierau selbst hatte bereits vor der Ratsentscheidung erklärt, dass er nicht klagen werde.

In Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg und das NRW-Innenministerium appelliert das Dortmunder Stadtoberhaupt dafür, am 9. Mai die OB-Wahl zu wiederholen. Ob die Klage gegen die OB-Wahl eine aufschiebende Wirkung hat, ist derzeit noch umstritten. Das Verwaltungsgericht prüft nach Angaben eines Sprechers derzeit die Zulässigkeit der Klage.

Quelle: DDP/awei

 
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