Debatte Soll Deutschland Sterbehilfe erlauben?

Berlin · Im Bundestag formieren sich die Anhänger und Gegner eines gesetzlichen Verbots von "Suizid auf Bestellung". Weil diese Frage die Gefühle aufwühlt und das Gewissen fordert, werden Lösungen über Parteigrenzen hinweg formuliert.

Debatte: Soll Deutschland Sterbehilfe erlauben?
Foto: epd

Für Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sollte der "ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein". Für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dagegen "versündigt sich an der Wertschätzung des Lebens", wer Selbsttötung als Ausdruck der Freiheit des Menschen verkläre. Eine beklemmende Debatte um Leben und Tod ist eröffnet: Für diesen Herbst haben sich die Politiker vorgenommen, in Deutschland klare Regeln für die Sterbehilfe zu schaffen. Deshalb formieren sich nun im Bundestag Befürworter, Gegner und Kompromissanhänger nach Gewissen und über Parteigrenzen hinweg.

Anlass für die Debatte um die Sterbehilfe ist eine Gesetzeslücke: Nach der geltenden Rechtslage in Deutschland ist aktive Sterbehilfe, also Töten auf Verlangen, verboten. Nicht strafbar ist ein assistierter Suizid. Wenn also ein Arzt oder ein Verwandter einen Sterbewilligen dabei unterstützt, dass er sich selbst töten kann, dann wird dies nicht von den Behörden verfolgt. Diese Regelung führte dazu, dass sich Organisationen darauf spezialisierten, den assistierten Suizid anzubieten, manche sogar gegen Geld.

Einig sind sich alle Politiker darin, dass das Thema keinen neuen Aufschub duldet. Todkranke Menschen könnten sich in der Schweiz bei ihrem Vorhaben helfen lassen oder, wenn sie dafür kein Geld hätten, in Deutschland vor den Zug werfen, meint Hintze, ehemals CDU-Generalsekretär und evangelischer Pfarrer. Diese Not verlange nach einer Antwort.

Es sei "gut, dass Hintze diese Debatte anstößt", kommentiert Benedict Pöttering, stellvertretender Vorsitzender der Jungen Union. "Der Staat hat sich nicht aufzuschwingen, jemanden zum Leben zu zwingen", meint der CDU-Nachwuchspolitiker. Allerdings dürfe die Sterbehilfe "nicht verschreibbar wie ein Hustensaft" werden.

"Wir sollten die Menschen nicht verunsichern", lautet das Plädoyer von Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU). Ärztinnen und Ärzte, die sterbende Menschen betreuten, hätten die Möglichkeit, lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen. "Sie können Mittel zur Linderung von Schmerzen verabreichen, selbst dann, wenn sich diese lebensverkürzend auswirken", stellt die Staatssekretärin klar. Das besondere Grundvertrauen zwischen Ärzten und Patienten dürfe die Politik nicht zerstören. Allerdings markiert Widmann-Mauz eine klare Richtung: "Der Arzt sollte der Begleiter bis zum Lebensende sein, nicht der Begleiter in den Tod." Deshalb will die CDU-Politikerin die gemeinsamen Anstrengungen lieber darauf ausrichten, die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend zu stärken, damit sterbenskranke Menschen bis zum Schluss Zuwendung und Schmerzlinderung erhalten.

Auslöser der Debatte sind aber auch Vereine wie der des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, die Sterbewilligen Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen. Das ist zwar Beihilfe zum Suizid, steht aber nicht unter Strafe. Abgeordnete wie der CDU-Politiker Michael Brand wollen das ändern: "Wir brauchen ein wirksames Verbot, das nach allen bisherigen Prüfungen nicht ohne Präzisierungen im Strafrecht auskommt." Brand will sowohl Vereinen und Ärzten das Organisieren von Selbsttötungen untersagen als auch Einzelpersonen erfassen, die mit Todesmitteln durchs Land reisen und damit Geld verdienen.

Kerstin Griese (SPD), Chefin des Bundestags-Sozialausschusses, findet diesen Suizid auf Bestellung ebenfalls problematisch. Damit werde Menschen, auch psychisch Kranken, deren Leiden behandelbar sei, der vermeintlich "süße Tod" als Lösung angeboten. Deshalb will sie Vereinen diese Tätigkeit verwehren. Für sie ist jedoch "fraglich, ob dafür das scharfe Schwert des Strafrechts nötig ist". Griese bevorzugt das Vereinsrecht und das Betäubungsmittelrecht.

"Ein würdiger Tod gehört zum Leben dazu", lautet für Griese ein zentraler Gedanke. Aber gerade die Sorge, dass sich alte, behinderte und einsame Menschen in unserer Gesellschaft nicht mehr wohlfühlten und Angst hätten, jemandem zur Last zu fallen, dürfe nicht mit organisierter Beihilfe zum Suizid beantwortet werden.

"Bei Krankheit, Depression oder Behinderung brauchen wir eine Kultur der Hilfe, keine Kultur des Todes", unterstreicht der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion, Uwe Schummer. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn plädiert dafür, "die Debatte endlich ins Parlament zu holen und bald zu entscheiden", denn die Argumente lägen alle auf dem Tisch. "Ich bin sicher, dass es eine parlamentarische Mehrheit für ein Verbot von organisierter und gewerblicher Sterbehilfe gibt", erläutert Spahn, denn es dürfe "kein Geschäft mit dem Tod" geben. Dagegen sollte der Bundestag das individuelle Verhältnis von Patient und Arzt nicht weiter regulieren. "Das wird doch heute schon konkret vor Ort meist gut gelöst", sagte Spahn.

(may-)
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