Bundesrat beschließt Neuregelung Sozialhilfe für EU-Ausländer erst nach fünf Jahren

Berlin · Die schärferen Regeln für die Auszahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer können kommen. Nach dem Bundestag haben nun auch die Länder im Bundesrat zugestimmt. Betroffene müssen Leistungen künftig im Heimatland beantragen.

 Der Bundesrat hat der verschärften Regel zugestimmt.

Der Bundesrat hat der verschärften Regel zugestimmt.

Foto: dpa, nie wok

EU-Ausländer in Deutschland haben künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie nicht arbeiten. Die vom Bundestag Anfang des Monats beschlossene Neuregelung billigte der Bundesrat. Damit soll verhindert werden, dass EU-Ausländer wegen hierzulande höherer Sozialleistungen nach Deutschland kommen.

Das Bundessozialgericht in Kassel hatte Ende 2015 entschieden, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland haben. Daraufhin hatte die Bundesregierung die Neuregelung auf den Weg gebracht, um solche Zahlungen künftig in den ersten fünf Aufenthaltsjahren zu vermeiden. Danach wird von einem "verfestigten Aufenthalt" ausgegangen.

Zur Begründung hieß es, nur wer in Deutschland lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den hiesigen Sozialsystemen. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet habe und auf staatliche Unterstützung angewiesen sei, müsse existenzsichernde Leistungen in seinem Heimatland beantragen.

Vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist soll es künftig nur noch für höchstens einen Monat eine Überbrückungshilfe bis zur Ausreise geben. Auch die Datenübermittlung zwischen den Behörden soll gestärkt werden, damit Sozialleistungen oder Kindergeld nicht an Unberechtigte gezahlt werden.

(crwo/AFP)
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