Streit um Verstaatlichungsgesetz: Sozialismus-Vorwürfe gegen Steinbrück
zuletzt aktualisiert: 06.03.2009 - 12:04Berlin (RPO). Finanzminister Peer Steinbrück hat im Bundestag die Regierungspläne zur möglichen Verstaatlichung der Hypo Real Estate verteidigt. Der SPD-Politiker zeichnete ein düsteres Bild der gegenwärtigen Lage. Die Schockwellen der Finanzkrise sind seiner Darstellung nach weiterhin hoch gefährlich. Vertreter der FDP geißelten das Gesetz als ein Instrument des Sozialismsus.
Eine Verstaatlichungen stark angeschlagener systemrelevanter Unternehmen. Ein solcher Schritt müsse als "Ultima Ratio" möglich sein, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Freitag im Bundestag bei der Vorlage des sogenannten Rettungsübernahmegesetzes. Ein Beschluss über das auf den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) zugeschnittene Gesetz soll am 20. März fallen. Der Bundesrat will sich Anfang April mit dem Gesetz befassen.
Steinbrück warnte, die Schockwellen von den Finanzmärkten hätten bisher "nichts von ihrer Intensität und Gefährlichkeit verloren". Damit das Vertrauen der Finanzmärkte weiter gesichert werde, müsse eine Enteignung von systemrelevanten Kreditinstituten möglich sein. Mit Blick auf die USA und Großbritannien versicherte der Minister: "Wir beschreiten keinen deutschen Sonderweg."
Der Finanzminister erinnerte daran, dass der Bund bisher schon 87 Milliarden Euro an Garantien für die Hypo Real Estate (HRE) abgegeben habe. Daher sei der Zeitpunkt gekommen, wo die öffentliche Hand "eine Kontrollmehrheit zwingend erwerben muss". Unbestritten sei, dass HRE eine besondere Systemrelevanz für den deutschen Finanzmarkt besitze und damit erhalten werden müsse.
Steinbrück sagte, der Staat müsse im Interesse des Steuerzahlers bald eine Kontrollmehrheit an dem börsennotierten HRE-Konzern erlangen, um die schon gewährten Staatsgarantien von 87 Milliarden Euro zu sichern. "Der Staat hat dafür zu sorgen, dass nicht die Steuerzahler enteignet werden", sagte der stellvertretende SPD-Chef.
Von der FDP kam scharfe Kritik. Enteignungen seien ein Instrument der sozialistischen Planwirtschaft und nicht der sozialen Marktwirtschaft, sagte der Finanzexperte Herrmann Otto Solms. Das "Rettungsübernahmegesetz" sei zwar ein Einzelfallgesetz für die Hypo Real Estate, könne aber gerade deswegen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die grundgesetzliche Eigentumsgarantie erschüttern. "Sie zerstören ein Grundrecht. Darauf muss man hinweisen", sagte Solms.
Linksfraktionschef Oskar Lafontaine bemängelte, dass die Regierung die Öffentlichkeit nur unzureichend über die Risiken bei der Hypo Real Estate aufkläre. Schon deshalb halte die Linke einen Untersuchungsausschuss zu dem Komplex für dringend geboten. Weiter hielt Lafontaine Union, SPD, FDP und den Grünen vor, über Jahre hinweg stattliche Spenden in Millionenhöhe der Finanzwirtschaft erhalten zu haben. Dies lege den Verdacht nahe, dass auch die jetzige Politik mittelbar durch die Finanzindustrie bestimmt werde.
Der Grünen-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl im Herbst, Jürgen Trittin, kritisierte, die Regierung sei bei der Stabilisierung des Bankensektors zu zögerlich vorgegangen. Schon im Dezember hätten alle Institute unter den Rettungsschirm gezwungen werden müssen. Trittin sagte, auf den Finanzmärkten brenne es, aber mit der Koalition stehe eine Feuerwehr bereit, die wasserscheu sei.
Hauptversammlung im April
Die Hypo Real Estate hält sich aktuell nur mit staatlichen und privaten Hilfen von 102 Milliarden Euro über Wasser. Der Bundestag muss das Gesetz beschließen, der Bundesrat soll am 3. April abstimmen. Kurz darauf wird nach Steinbrücks Worten eine Hauptversammlung einberufen, auf der die Aktionäre mit einer Kapitalerhöhung freiwillig dem Bund das alleinige Sagen bei der HRE verschaffen sollen. Eine Enteignung ist nämlich nur zulässig, wenn sich das Finanzministerium als Enteignungsbehörde zuvor ernsthaft bemüht, die gewünschten Anteile zu kaufen.
Scheitert dieser Plan, muss die Regierung das Enteignungsverfahren bis zum 30. Juni einleiten. Enteignet würde durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Dagegen können die betroffenen Aktionäre klagen: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet innerhalb von vier Wochen im ersten und letzten Rechtszug.
Offen ist, wie sich der US-Investor J.C. Flowers verhalten wird, der 24 Prozent an der Bank hält und wegen des rapide gefallenen Börsenwerts mehrere hundert Millionen Euro Verlust verbuchen muss. Eine gütliche Einigung mit der Regierung über einen Verkauf zum aktuell niedrigen Preis erscheint derzeit unwahrscheinlich.
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