Streit um Werbeverbot SPD-Abgeordnete wollen freie Abstimmung zu Paragraf 219a

Berlin · In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Unmut über das Vorgehen beim Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt. Immer mehr Abgeordnete fordern, die Abstimmung über eine Reform freizugeben und den Fraktionszwang auszusetzen. Das solle erfolgen, wenn der angekündigte Entwurf der Bundesregierung nicht die gewünschten Änderungen beinhalte, hieß es.

Schwangerschaftstest (Symbolfoto).

Schwangerschaftstest (Symbolfoto).

Foto: dpa, krk

In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Unmut über das Vorgehen der eigenen Partei beim Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt. Abgeordnete machen nun Druck auf die Fraktionsführung.

Mehrere Abgeordnete fordern, die Abstimmung über eine Reform des Paragrafen freizugeben, so dass sich die Parlamentarier nicht an den Fraktionszwang halten müssen. Das solle erfolgen, wenn der angekündigte Entwurf der Bundesregierung nicht die gewünschten Änderungen beinhalte, hieß es von mehreren Genossen.

Daniela Kolbe, Mitglied der Parlamentarischen Linken in der SPD-Fraktion und Generalsekretärin in Sachsen, fasst die Haltung ihrer Mitstreiter zusammen: "Die Bundesregierung sollte die Chance erhalten, einen Gesetzentwurf zum Paragraf 219a vorzulegen", sagte sie unserer Redaktion. Angesichts der teils unsäglichen Kommentare aus der Union bis hin zu Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) halte sich ihre Hoffnung darauf allerdings in engen Grenzen. "Die SPD sollte dann nach anderen Mehrheiten suchen oder die Abstimmung freigeben. Das Thema ist jedenfalls zu wichtig, um es dem Koalitionsfrieden zu opfern", sagte Kolbe.

Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Josephine Ortleb. "Die Kanzlerin hat der SPD-Fraktion zugesichert, dass auch die CDU eine Lösung im Sinne der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und der Frauen möchte. Und wir nehmen Sie hier beim Wort!" Der Vorschlag der Bundesregierung müsse "sehr zügig" erarbeitet werden, forderte Ortleb. "Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir alle Möglichkeiten zu einer Änderung des Paragrafen auf dem Tisch behalten", sagte sie. Damit schlossen sich die Abgeordneten in Teilen der Forderung von Juso-Chef Kevin Kühnert an, der im Interview mit unserer Redaktion ebenfalls eine freie Abstimmung über die Reform gefordert hatte.

Dem Ärger ging voraus, dass die SPD-Fraktionsführung aus Rücksicht auf die große Koalition ihren bereits in den Bundestag eingebrachten Änderungsantrag zurückgezogen hatte. Unionsfraktionschef Volker Kauder und seine SPD-Kollegin Andrea Nahles verständigten sich darauf, die neue Regierung mit einem Regelungsvorschlag zu beauftragen. Nun erarbeitet Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Entwurf, der allen Interessen gerecht werden soll.

Die Union lehnt eine Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab, die SPD dagegen ist für eine Reform des entsprechenden Paragrafen 219a. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet, macht sich strafbar. Vor kurzem war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, die über einen Link mit der Bezeichnung "Schwangerschaftsabbruch" eine Datei zum Download angeboten hatte. Sie enthielt Informationen zu Abtreibungen sowie zu deren Durchführung in ihrer Praxis.

(jd)
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