Finanzminister Schäuble blitzt ab SPD blockiert Steuerabkommen

Berlin · Trotz möglicher neuer Zugeständnisse des Bundes wollen die SPD-geführten Länder das Steuerabkommen mit der Schweiz am Freitag im Bundesrat ablehnen.

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
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"Ein weiteres Entgegenkommen des Bundes bei der Verteilung der Mehrsteuer aufgrund des Abkommens löst das Gerechtigkeitsproblem nicht", sagte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD). "Steuerhinterziehern soll ein anonymes Abschleichen bis Januar 2013 möglich sein. Das ist für uns absolut inakzeptabel", so Schmid.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll den Ländern signalisiert haben, dass Steuern in Höhe von zehn Milliarden Euro, die auf Altvermögen von Deutschen in der Schweiz erhoben werden sollen, komplett in ihre Kassen fließen könnten. Dazu sagte Schmid, es sei ungewiss, wie hoch die Einnahmen infolge der Altfallregel tatsächlich ausfielen.

"Bund kann nicht verteilen, was er nicht hat"

"Zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen entbehren jeglicher Grundlage, weil niemand weiß, wie viel Schwarzgeld in der Schweiz liegt", sagte Schmid. "Selbst wenn in einer solchen Größenordnung Geld in die Schweiz verbracht worden wäre, kann man nicht sagen, ob nicht ein Großteil bereits verjährt ist. Der Bund kann nicht verteilen, was er gar nicht hat."

Im Streit über andere Steuergesetze dürfte der Bund allerdings am Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Teilerfolge erzielen. Die Länder wollen der Anhebung des Grundfreibetrags von 8004 auf 8124 Euro 2013 und 8352 Euro 2014 zustimmen.

Zugeständnisse der Länder bei der Linderung der kalten Steuerprogression sind nicht zu erwarten. Anders sieht es bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung aus. Hier könnten die Länder dem Steuerbonus für Investoren doch noch zustimmen, wenn soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Auch das Meldegesetz auf der Agenda

Nur Formsache ist dagegen eine Einigung zum Meldegesetz. Denn beide Seiten sind sich einig, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf wiederhergestellt werden soll, wonach die Meldeämter personenbezogene Daten zu Werbezwecken an Adresshändler und andere Interessierte nur weitergeben dürfen, wenn sie dafür zuvor das Einverständnis der Betroffenen eingeholt haben.

Der Bundestag hatte das Gesetz im Frühsommer so geändert, dass Meldeämter Adressen weitergeben können, sofern die Betroffenen dagegen nicht von sich aus Einspruch eingelegt hätten. Der Protest dagegen war groß. Auch die Koalition hatte den Fehler hinterher eingeräumt. Über den Bundesrat wird das Gesetz nun wieder geändert.

(mar/may-)
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