Bundespolitik SPD dementiert geplante Minijob-Reform

Berlin · Die SPD und das Arbeitsministerium haben einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, dass eine Reform der 450-Euro-Minijobs geplant sei. Es gebe keine entsprechenden Überlegungen, sagte ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion am Samstag.

Es sei zwar bekannt, dass Minijobs vor allem mit Blick auf die Altersvorsorge Probleme bereiteten. Im Koalitionsvertrag mit der Union sei dazu aber nichts vereinbart. Auch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ließ erklären, es gebe keine Pläne für weitere Änderungen.

"Bild" hatte berichtet, Arbeitgeber sollten nach SPD-Plänen für Minijobs ab dem ersten Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Das Blatt zitierte den SPD-Politiker Markus Paschke mit den Worten, auch Minijobber sollten den vollständigen Sozialversicherungsschutz genießen.

Arbeitgeber zahlen derzeit für Minijobber im gewerblichen Bereich einschließlich der Pauschalbesteuerung 30 Prozent des Lohns an Abgaben. Die Minijobber selbst müssen weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Ihr Brutto entspricht dem Netto, wenn sie keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen.

FAST 7,6 MILLIONEN MINIJOBBER

Im März 2014 gab es nach revidierten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 7,57 Millionen Minijobber.
Der Großteil davon ist ausschließlich geringfügig beschäftigt.

Für fast 2,4 Millionen Beschäftigte ist der Nebenjob dagegen ein Zubrot zum Einkommen aus einer regulären Beschäftigung. Die Zahl der Nebenjobber nimmt seit Jahren beständig zu. Minijobs sind bei Arbeitsmarktexperten sehr umstritten.

Das Forschungsinstitut der BA etwa hatte der schwarz-roten Koalition die Abschaffung der Steuerbefreiung für den Nebenjob nahegelegt, weil damit der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber gegenüber einer Mehrarbeit beim regulären Arbeitgeber begünstigt werde. Andere Forschungsinstitute haben regelmäßig angeprangert, dass mit Minijobs Lohndumping betrieben werde.

In den Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD dennoch keine Reform vereinbart. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums verwies am Samstag darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab 2015 auch für Minijobber gelte. Durch die vorgesehene Arbeitszeiterfassung werde vermieden, dass der Mindestlohn durch längere Arbeitszeiten umgangen werde: "Darüber hinaus gibt es derzeit von Regierungsseite keine anderen Pläne, an den Minijobs etwas zu verändern."

(AFP)
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