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Kommission gefordert: SPD-Fraktion will Überhangmandate abschaffen

zuletzt aktualisiert: 14.03.2010 - 15:51

Düsseldorf/Berlin (RPO). Die SPD-Bundestagsfraktion hat alle Parteien im Bundestag zur Bildung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts aufgefordert. Das geht aus einem Schreiben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Thomas Oppermann, an CDU, CSU, Grüne, FDP und Linkspartei hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

"Die Herstellung eines verfassungskonformen Wahlrechts ist primär eine Aufgabe des Parlaments", schreibt Oppermann. Deshalb solle eine fraktionsübergreifende Wahlrechtskommission einen "konsensfähigen Vorschlag" erarbeiten. "Ein Weg, das negative Stimmgewicht auszuschalten, wäre die Abschaffung der Überhangandate", schreibt der SPD-Politiker.

Auch die Neuregelung der Zulassung von Parteien zu Wahlen sollen in dem Gremium diskutiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2008 das Wahlrecht aufgrund des so genannten negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt und eine Neufassung bis Ende 2011 angemahnt.

Überhangmandate haben im Vorfeld der Bundestagswahl 2010 für politischen Streit gesorgt. Die heutigen Oppositionsparteien warnten vor einer "geklauten Mehrheit", sollten CDU, CSU und FDP lediglich durch Überhangmandate eine Mehrheit im Parlament haben.

Kritik auch von Staatsrechtlern

Auch von Staatsrechtlern wird die durch Überhangmandate bedingte Verzerrungen des negativen Stimmgewichts kritisiert. Artikel 38 der Verfassung fordert, dass Bundestagsabgeordnete in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt" werden. Wird einer dieser fünf Grundsätze, etwa die Gleichheit des Stimmgewichts, so sehr verletzt, dass dadurch das Wahlergebnis insgesamt verfälscht wird, wird eine Wahl ungültig, schrieb beispielsweise Michael Honikel, Staatsrechtslehrer an der Verwaltungsschule Rhein-Neckar, vor der Bundestagswahl auf seiner Website.

Mit Überhangmandaten musste sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach befassen: Eine Klage des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder (SPD) gegen die verzerrende Wirkung dieser Mandate scheiterte 1997 denkbar knapp an einem Patt von vier zu vier Richterstimmen. Ein Jahr später betonte das Gericht die Ausnahmerolle eines Überhangmandats. Es entschied, dass der Sitz eines ausgeschiedenen direkt gewählten Abgeordneten nicht neu besetzt werden darf, wenn die Partei in dem betreffenden Bundesland über Überhangmandate verfügt.

Negative Stimmgewichte verfassungswidrig

Im Juli 2008 erklärte Karlsruhe dann den aus Überhangmandaten resultierenden Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig. Geklagt hatte der Betreiber der Website Wahlrecht.de. Dem Urteil zufolge kann es unter bestimmten Bedingungen vorkommen, dass sich der Listensitz einer Partei aus einem Bundesland mit Überhangmandaten für diese Partei in ein Land verschiebt, in dem die Partei kein Überhangmandat hat. Während in dem ersten Land wegen der Überhangmandate de facto kein Sitz wegfällt, kommt die betreffende Partei in dem anderen Land auf ein weiteres Mandat. Die Partei erhält also bundesweit einen zusätzlichen Sitz.

Die Verfassungshüter bezeichneten dies als "absurd" und forderten den Gesetzgeber auf, das Wahlrecht bis 2011 zu ändern. Die Überhangmandate selbst erklärte Karlsruhe nicht für verfassungswidrig. Ihre verzerrende Wirkung könnte der Gesetzgeber deshalb durch zusätzliche Ausgleichsmandate für andere Parteien mildern, wie das bei einigen Landtagswahlen geschieht. Oder die Überhangmandate könnten künftig bundesweit anstatt nach Landeslisten verrechnet werden.

Im vergangenen Jahr hätte die SPD gemeinsam mit der Opposition eine Mehrheit im Bundestag für eine Wahlrechtsänderung gehabt. Doch aus Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU, der eine schnelle Regelung ablehnte, verzichtete sie. Allerdings hatte selbst der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach nach dem Karlsruher Urteil gesagt hatte: "Es ist wirklich problematisch, bei der Bundestagswahl 2009 mit einem Wahlrecht anzutreten, von dem man weiß, dass es verfassungswidrig ist."

Quelle: RP/AFP/AP/ddp/asl

 
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