Gutachten: SPD hält Gesundheitsreform für verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 24.07.2010 - 11:21Berlin (RPO). Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition verstößt nach Expertenansicht in einem zentralen Punkt gegen das Grundgesetz. Laut einem Medienbericht kommt der Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen in einem Gutachten für die SPD zu dem Schluss dass der Sozialausgleich, den Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für Geringverdiener plant, dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspricht. Mit dem Sozialausgleich soll bei Geringverdienern die Belastung durch die Zusatzbeiträge gemildert werden.
"Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich unseriös", sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Die Versicherten könnten davon ausgehen, dass der Sozialausgleich "nicht nur unbürokratisch, sondern auch gerecht ausgestaltet sein wird". Mit dem Sozialausgleich soll bei Geringverdienern die Belastung durch die Zusatzbeiträge gemildert werden.
Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden laut Gutachten nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, schrieb die Zeitung "Die Welt". Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko".
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte dem Blatt, nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, "dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind". Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. "Das, was Herr Rösler als automatischen Sozialausgleich bezeichnet hat, verstößt gegen das Gleichheitsgebot und ist damit verfassungswidrig", sagte Nahles. Der Minister müsse nun darlegen, wie er diese Mängel beseitigen wolle, ohne sein Versprechen eines Sozialausgleichs zu brechen.
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