"Verfassungsfeindliche Ziele offenkundig": SPD-Innenminister: Neue Initiative für NPD-Verbot
zuletzt aktualisiert: 24.10.2007 - 06:42Leipzig (RPO). Die SPD-Innenminister und Senatoren aus fünf Bundesländern sprechen sich angeblich für eine gemeinsame neue Initiative zum Verbot der rechtsextremen NPD aus.
Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Nach Auffassung der Ressortchefs aus Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seien die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD seit dem gescheiterten Verbotsverfahren noch offenkundiger geworden.
Seit 2003 seien eine Reihe neuer Tatsachen aufgetreten, die ein Verbot der NPD begründen, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) dem Blatt. "Insbesondere hat die NPD ihre Basis durch die systematische Integration neonazistischer Kameradschaften gestärkt und damit einen noch verfassungsfeindlicheren Charakter angenommen", sagte er.
Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen und sein Innensenator Willi Lemke (beide SPD) sagten dem Blatt, es sei davon auszugehen, dass Bremen sich einem Verbotsantrag anschließen werde.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Peter Bruch (SPD) kündigte eine SPD-Länderinitiative an. "Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die inhaltliche Ausrichtung der NPD verfassungsfeindlich ist und befürwortet daher grundsätzlich ein Verbot der Partei", sagte er der Zeitung. Vorausgehen müsse eine eingehende Prüfung der Chancen und Voraussetzungen eines neuerlichen Verbotsverfahrens.
Berlins Innensenator Eckhardt Körting und Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (beide SPD) sprachen ebenfalls für ein neuerliches NPD-Verbotsfahren aus. Körting sagte der Zeitung, alle Verfassungsschutzbehörden der Bundesrepublik, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, gingen davon aus, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei. Stegner nannte ein NPD-Verbot wünschenswert.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es allerdings über den weiteren Einsatz staatlicher V-Leute im NPD-Spektrum für den Fall eines eingeleiteten Verbotsverfahrens. 2003 war das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem am Einfluss staatlicher V-Leute auf die NPD gescheitert.
Körting sagte, eine weitere V-Leute-Beobachtung der NPD sei verzichtbar. "Ich brauche keine Menschen, die in Hinterzimmern zuhören, um zu erkennen, wie die NPD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben will", sagte er. Zur Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit der NPD genügten die öffentlichen Äußerungen ihrer Mitglieder.
Stegner sagte dagegen, auch während eines Verbotsverfahrens müssten V-Leute weiter Informationen aus der NPD erheben. "Wir gewinnen da eine Menge wichtiger Erkenntnisse, die zum Beispiel dazu beitragen können, dass man mit der Polizei eben nicht zu spät kommt, wenn irgendwelche rechtsradikalen Übergriffe erfolgen", sagte er.
Ein langwieriges Verbotsverfahren in Karlsruhe dürfe nicht damit verbunden sein, dass solche Informationsquellen über Jahre nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein neuer Verbotsanlauf dürfe zudem nur unternommen werden, wenn er 100-prozentig gelinge. "Alles andere wäre eine Katastrophe", sagte er.
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