Urteil ist rechtkräftig: SPD kündigt harten Kampf gegen Althaus an
zuletzt aktualisiert: 06.03.2009 - 15:29Leoben (RPO). Das Urteil gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung ist jetzt rechtskräftig. Der Politiker hatte am Donnerstag dennoch sein politisches Comeback angekündigt. Die SPD will gegen ihn einen harten Landtags-Wahlkampf führen.
Sollte Dieter Althaus als CDU-Spitzenkandidat antreten, dann werde er als politischer Gegner mit einer schlechten Leistungsbilanz behandelt, so SPD-Parteichef Franz Müntefering. "Das galt vor seinem Unfall, das wird danach gelten", sagte Müntefering der "Leipziger Volkszeitung". Eine Koalition mit der Linkspartei schloss der SPD-Chef nicht aus.
"Die CDU hat in Thüringen versagt"
"Dieter Althaus hat einen persönlichen Schicksalsschlag erlitten. Über alle Parteigrenzen hinweg tut mir das leid", sagte Müntefering. Niemand könne sicher sein, dass ihm etwas Vergleichbares nicht selbst passiere. Ganz unabhängig davon müsse das Land aber gut regiert werden. Es werde einen Wahlkampf in der Sache geben, mit aller Deutlichkeit. "Die CDU hat in Thüringen versagt", sagte der SPD-Vorsitzende.
Weiter erklärte Müntefering, dass die Frage einer Regierungsbildung von SPD und Linkspartei nach den Landtagswahlen im August in Thüringen, Saarland und Sachsen ganz sicher und verlässlich bis zum Zeitpunkt der Bundestagswahl am 27. September geklärt sein werde. "Die SPD hat mit Hessen ihre Lektion gelernt", sagte er.
"Die Bürger können sich darauf verlassen, rechtzeitig bis zum Termin der Bundestagswahl wird die SPD klar und unmissverständlich entschieden haben, wie und mit wem sie in den Ländern als Ergebnis der vorausgegangenen Landtagswahlen regieren will", stellte Müntefering klar.
"Das haben die Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten deutlich gemacht" und darin hätten sie seine Unterstützung. "Es kann sich eine Koalition mit der Linkspartei ergeben oder nicht, eines ist sicher: Mit den Stimmen der SPD wird kein Politiker der Linkspartei zum Ministerpräsident gewählt werden. Das ist deutlich gemacht worden, und das gilt."
Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig
Dieter Althaus (CDU) ist unterdessen rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung an einer Skifahrerin verurteilt. Die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil von Dienstag eingelegt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben, Sabine Anzenberger, am Freitag.
Althaus' Verteidiger Walter Kreissl hatte dem Urteil bereits am Dienstag zugestimmt. Das Strafverfahren ist Anzenberger zufolge damit abgeschlossen.
Althaus war am Neujahrstag bei einer Abfahrt im Skiurlaub in Österreich mit einer 41-jährigen Frau kollidiert, die an ihren Verletzungen starb. Wegen fahrlässiger Tötung war Althaus am Dienstag zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro (180 Tagessätze à 185 Euro) und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 5000 Euro an den Witwer der Frau verurteilt worden. Der Ministerpräsident selbst erlitt bei dem Skiunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.
Althaus erholt sich derzeit in einer Rehabilitationsklinik in Allensbach am Bodensee. Dort erklärte er am Donnerstag, trotz des Unfalls und der Verurteilung für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl am 30. August zur Verfügung zu stehen.
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