Mitgliedervotum zur Groko Verfassungsgericht weist zwei Eilanträge gegen SPD-Befragung ab

Karlsruhe · Karlsruhe hat offenbar keine rechtlichen Bedenken gegen die Mitgliederbefragung der SPD zur Regierungsbeteiligung. Zwei der fünf Eingaben sind nun abgewiesen worden - zunächst ohne Begründung.

 Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild).

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild).

Foto: dpa, ude tba bwe

Das gab ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bekannt. Die Beschwerden richten sich dagegen, dass die SPD ihre Mitglieder befragen will, bevor sie erneut mit der Union in eine Regierung eintritt. Das halten die Antragsteller für verfassungswidrig. Die letzte Runde der Koalitionsgespräche in Berlin hat am Dienstag begonnen.

Alle fünf Beschwerdeführer haben beantragt, die Befragung durch einstweilige Anordnung zu stoppen. Eine ähnliche Auseinandersetzung hatte es bereits 2013 gegeben. Damals hatte die SPD ebenfalls vor dem Einstieg in die große Koalition ihre Mitglieder befragt. Auch dagegen gab es Eingaben beim Bundesverfassungsgericht, weil die freie Entscheidung der Abgeordneten im Bundestag unzulässig eingeschränkt werde. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Eilanträge am 6. Dezember 2013 ab.

Die Verfassungsrichter zogen damals den Vergleich zum Fraktionszwang, der ebenfalls für Abgeordnete gelte. "Es ist nicht erkennbar, dass die vom Antragsteller beanstandete Abstimmung für die betroffenen Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die mit der Fraktionsdisziplin verbundenen hinausginge", begründeten die Verfassungsrichter damals die Ablehnung der Anträge. Im Übrigen seien die Eingaben unzulässig, weil eine Verfassungsbeschwerde voraussetze, dass eine eigene Betroffenheit vorliege. Die sei nicht gegeben, hieß es damals.

(oko)
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