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PID Präimplantationsdiagnostik symbol eizelle 2011
  Foto: dapd, dapd
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Ablauffrist von acht Jahren: SPD-Politiker: PID-Gesetz zeitlich begrenzen

zuletzt aktualisiert: 27.04.2011 - 10:46

Hamburg (RPO). Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann, will ein Gesetz über Gentests an Embryonen für einen Zeitraum von acht Jahren beschließen lassen. Dies könne den Abgeordneten die Entscheidung über ein neues PID-Gesetz erleichtern, so Rossmann.

"Viele Abgeordnete sind noch unsicher, wie sie abstimmen sollen", sagte Rossmann dem "Hamburger Abendblatt" laut Vorabbericht zur Debatte um die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID).

"Wenn wir aber ein Gesetz mit einer zeitlich begrenzten Wirksamkeit von acht Jahren verabschieden, können wir die Regelung 2019 im Licht der bis dahin gemachten Erfahrungen neu überdenken", sagte Rossmann. Das würde vielen Parlamentariern die Entscheidung erleichtern.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte der Zeitung, wenn die PID einmal gesetzlich zugelassen sei, werde ein Verbot später nicht mehr durchsetzbar sein. "Dann hilft auch eine zeitliche Befristung nicht mehr", sagte Krings.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach sagte, sie halte eine gesetzlich vorgeschriebene Befristung des Gesetzes für nicht erforderlich. "Sollte sich anhand der Berichte eine Novellierung als nötig erweisen, kann das Parlament handeln", sagte sie dem Blatt.

Im Bundestag werden drei Gesetzentwürfe diskutiert. Sie reichen von einem kompletten Verbot der PID, über ein Verbot mit Ausnahmen bis zu einer Zulassung mit strengen Auflagen. Die Abgeordneten können ohne Fraktionszwang frei abwägen.

Quelle: DAP/jre

 
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