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Online-Durchsuchungen Panorama
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Online-Durchsuchung: Spionage-Verdacht beim BND

zuletzt aktualisiert: 07.03.2009 - 19:47

Berlin (RPO). Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Medienberichten die umstrittene Online-Durchsuchung offenbar im großen Umfang zur Spionage eingesetzt. BND-internen Informationen zufolge seien in den vergangenen Jahren in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland infiltriert worden. Dabei sollen zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden sein.

In anderen Operationen seien sogenannte Keylogger installiert worden, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mail-Fächer gewonnen werden können, berichtete das Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" am Samstag vorab. 

Das Kanzleramt wolle nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen, meldete der "Spiegel" weiter. So solle die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt solle die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident müsse die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

E-Mail-Verkehr mitgelesen

Unlängst hatte der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war aufgeflogen, dass der BND unter anderem mehrere Monate lang den E-Mail-Verkehr zwischen dem afghanischen Minister Amin Farhang und einer "Spiegel"-Journalistin mitgelesen hatte.

Inzwischen fordern dem Bericht zufolge sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagt der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG), Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts". Das Karlsruher Gericht hatte die Online-Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen.

Quelle: AFP

 
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