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Staat bekommt Einblick ins Privatleben

Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Kommunikationsunternehmen verpflichtet alle Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Kosten dafür müssen sie selber tragen. Der Staat kann nach einer entsprechenden Gerichtserlaubnis im Ermittlungsfall auf diese Daten zugreifen.  Wir zeigen, was von Ihrer Kommunikation jetzt gespeichert wird.
Foto: ddp
Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Kommunikationsunternehmen verpflichtet alle Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Kosten dafür müssen sie selber tragen. Der Staat kann nach einer entsprechenden Gerichtserlaubnis im Ermittlungsfall auf diese Daten zugreifen. Wir zeigen, was von Ihrer Kommunikation jetzt gespeichert wird.