Bundesverfassungsgericht: Staat darf erschlichene Einbürgerungen zurücknehmen
zuletzt aktualisiert: 24.05.2006 - 16:40Karlsruhe (rpo). Die deutschen Behörden dürfen Einbürgerungen grundsätzlich rückgängig machen, wenn der Antragsteller die Behörden mit falschen Angaben arglistig getäuscht hat. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Beschwerde eines Nigerianers zurückgewiesen.
Die Richter forderten den Gesetzgeber allerdings auf, rechtlich zu klären, welche Folgen die Rücknahme einer Einbürgerung etwa auf Familienmitglieder wie Kinder und den Ehegatten des dann Staatenlosen haben. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil ebenso wie Unions-Politiker und die FDP-Opposition. (AZ: 2 BvR 669/04)
Mit dem Richterspruch scheiterte die Klage eines gebürtigen Nigerianers, der bei seinem Einbürgerungsantrag falsche Angaben zu seiner Berufstätigkeit gemacht hatte. Die Behörden in Baden-Württemberg hatten die Einbürgerung des später wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilten Mannes wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass in der von ihm angegebenen Firma ein anderer Afrikaner unter seinem Namen arbeitete.
Die Verfassungsrichter entschieden nun mit sechs zu zwei Stimmen, dass die "zeitnahe" Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung trotz des im Grundgesetz verankerten Schutzes vor Staatenlosigkeit möglich ist. Dieses Verfassungsgebot beziehe sich nicht auf "arglistiges Verhalten, falsche Angaben oder Verschleierung von Tatsachen" bei der Antragstellung. Schließlich dürfe eine Rechtsordnung, "die sich ernst nimmt, nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen" und Anreize zur Rechtsverletzung schaffen".
Ein Sprecher des Bundesinnenministerium erklärte, es könne nicht hingenommen werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit auf unredliche Art und Weise erworben werde. Die Folgen für die Ehepartner und Kinder der Betroffenen müssten nun vom Gesetzgeber gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geregelt werden. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach von einem wichtigen Signal an alle, die sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben: "Es lohnt sich nicht, den Staat auszutricksen", sagte Bosbach zu "Spiegel online".
Zustimmung in der Union
Auch der innen- und rechtspolitische Sprecher des CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, betonte, von dem Urteil gehe ein "richtiges Signal" aus. "Die Loyalität zwischen dem Staat und seinem Bürger kann keine Einbahnstraße sein." Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte es ebenfalls "das legitime Recht des Staates, sich vor dem Erschleichen der deutschen Staatsbürgerschaft zu schützen". Zustimmung fand der Richterspruch auch bei Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU): "Lug und Trug sind keine Grundlage für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit." Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hob hervor, das höchste deutsche Gericht habe "unterstrichen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft ein hohes Gut ist".
Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Josef Winkler, verwies darauf, dass es dem Urteil zufolge keine "Sippenhaft" für Familienmitglieder geben dürfe. Daher müsse der Gesetzgeber nun entsprechende Regelungen treffen. Mit Unverständnis reagierte die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, auf die Entscheidung. "Dass jemand staatenlos wird, weil er bei seiner Einbürgerung falsche Angaben gemacht hat, ist nicht hinnehmbar."
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