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Existenzminimum wird nicht angehoben: Staat spart auf Kosten von Eltern

VON ALEXANDER VON GERSDORFF UND EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 17.11.2006 - 07:04

Berlin (RP). Trotz steigender Preise durch die erhöhte Mehrwertsteuer soll das Existenzminimum für 2007 und 2008 nicht angehoben werden. Dies geht aus dem aktuellen Existenzminimum-Bericht hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Mit zwei Rechentricks ist es der Regierung gelungen, das Existenzminimum auf dem bisherigen Niveau zu belassen.

Bislang wurden die westdeutschen Verhältnisse als Grundlage genommen. Nun heißt es: „Die neue Regelsatzbemessung basiert künftig auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur und berücksichtigt zudem Änderungen im Verbrauchsverhalten.“ Zudem wurden die Wohnkosten nach unten korrigiert. Der Existenzminimumbericht hat auf den Bundeshaushalt große Auswirkung. Auf seiner Grundlage werden die Sätze für das ArbeitslosengeldII wie auch die Steuerfreibeträge für Kinder beziehungsweise das Kindergeld berechnet.

Beim Bund der Steuerzahler sind die Berechnungen des Finanzministeriums auf Empörung gestoßen: „Der Existenzminimumbericht ist eine Unverfrorenheit“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, unserer Redaktion. Den vorgelegten Zahlen zufolge müssten die Lebenshaltungskosten in Deutschland seit 2004 gesunken sein. „Das widerspricht nicht nur den Erfahrungen der Bürger, sondern auch der allgemeinen Preisentwicklung“, betonte Däke. Offensichtlich habe das Bundesfinanzministerium die Zahlen bewusst kleingerechnet, um eine Erhöhung des Kinderfreibetrages im kommenden Jahr zu umgehen.

Däke wies auch darauf hin, dass die Politik bei sich selbst ganz andere Maßstäbe anlege: „So steigt etwa die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten jährlich entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung.“ Däke forderte, der Bundestag müsse von der Bundesregierung die Vorlage eines neuen Berichts verlangen.

Auch der Familienbund der Katholiken reagierte kritisch auf den Bericht: „Das ist offensichtlich keine realitätsgerechte Berechnung der Mindestkosten von Kindern und Erwachsenen“, sagte Präsidentin Elisabeth Bußmann unserer Zeitung. Sie wies auch darauf hin, dass durch die Absenkung des Kindergeld-Höchstalterns von 27 auf 25 Jahre die Familienleistungen jährlich um 500 Millionen Euro Euro gekürzt würden.

Quelle: RP

 
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