Entscheid des Landessozialgericht Staat zahlt USA-Reise von Hartz-IV-Empfänger

Düsseldorf (RPO). Ein Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz bekommt die Flugreisen zu seinem Kind in die USA erstattet. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz beschlossen. Zieht das gemeinsame Kind mit dem anderen Elternteil in die USA, muss der Staat für die Reisekosten aufkommen, so das Gericht in seinem Urteil. Das Umgangsrecht, auf das Eltern staatlichen Anspruch haben, macht es möglich.

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Foto: ddp

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat dem Antrag eines Vaters entsprochen, der darauf geklagt hatte, die Flugreisen zu seinem Kind in die USA erstattet zu bekommen. So müssen dem Vater die Flugreise und die Unterkunft bezahlt werden, da er einen staatlichen Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind hat - auch wenn dieses im Ausland lebt.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz muss dem Vater nun vorläufig 900 Euro pro Quartal erstatten. Das sind die Kosten, die ein Erwerbstätiger für die Auslandsreise ausgeben würde. Entscheidend für die Zahlung ist jedoch, dass zwischen Elternteil und Kind ein enger Kontakt bestehe.

(rpo/nbe)
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