Debatte um Online-Durchsuchung: Staatliche Computer-Bespitzelung schlägt hohe Wellen
zuletzt aktualisiert: 06.02.2007 - 17:15Frankfurt/Main (RPO). Die Große Koalition will das heimliche Auskundschaften privater Computer legalisieren. In Teilen der Bundesregierung und bei Experten wachsen jedoch Bedenken gegen den Plan. Justizministerin Brigitte Zypries sorgt sich um verfassungsrechtliche Probleme. Dagegen befürwortet das Bundeskriminalamt das neue Ermittlungsinstrument.
Der Bundesgerichtshof hatte am Montag klargestellt, dass ein heimlicher Zugriff der Behörden auf private Computerdaten rechtlich derzeit nicht statthaft ist. Daraufhin hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenexperten der Großen Koalition Gesetzesänderungen angekündigt, um das Ausspähen von Computern bei Verdacht auf schwere Straftaten zu rechtlich zu ermöglichen.
Dazu sagte Justizministerin Zypries auf N24, Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen, warnte die SPD-Politikerin. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies alles für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man diese Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung.
Datenschützer Schaar wandte sich im RBB-Inforadio vor allem gegen den staatlichen Einsatz elektronischer Trojaner, mit deren Hilfe sich Ermittler Zugang zu den Festplatten privater Rechner verschaffen können. Zur Begründung sagte er, die praktischen Konsequenzen dieser Vorgehensweise seien völlig unabsehbar. "Wenn man solche Staats-Trojaner programmieren lässt, würde das bedeuten, dass man im Prinzip auch letztlich Sicherheitslücken bestehen lassen muss", sagte Schaar.
Schaar verwies zudem darauf, dass ein heimlich auf einen Computer geschleuster "Staats-Trojaner" nicht zwischen "vorbereitenden Dokumenten für Straftaten" und beispielsweise privaten Tagebüchern unterscheiden könne. "Ein solches Programm würde im Prinzip diese Daten unterschiedslos an Ermittlungsbehörden senden", warnte Schaar. Dies hielte er "für völlig unverhältnismäßig".
Eine schnelle Rechtsgrundlage für Online-Untersuchungen forderte dagegen der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, die Menschen brauchten keine Angst davor zu haben, "jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht den Rechtsgrundsätzen entspricht". 99,9 Prozent der Bürger seien von solchen Maßnahmen überhaupt nicht betroffen. Allerdings müsse man mit dem technischen Fortschritt mithalten, wenn das Internet für kriminelle Handlungen genutzt werde. "Die Online-Durchsuchung ist unerlässlich für die Strafverfolgung", sagte der BKA-Chef.
Auch CSU-Chef Edmund Stoiber betonte, Polizei und Staatsanwaltschaft benötigten "Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können." Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) ergänzte, mit dem Internet sei "ein ganz neues Tatwerkzeug entstanden", das nahezu alle Kriminalitätsfelder von Betrügereien bis zur Verbreitung von Kinderpornographie umfasse. Auch Terroristen nutzten zunehmend die modernen Kommunikationstechniken.
FDP-Minister gegen die Regierungspläne
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), nannte Fälle vorstellbar, "bei denen es sinnvoll sein kann, dass ermittelnde Behörden auf den Rechner einer verdächtigen Person zugreifen". Der "Sächsischen Zeitung" sagte er, dies könne beispielsweise bei einem dringenden Tatverdacht auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlages der Fall sein. Allerdings müsse ein solcher "erheblicher Eingriff in die persönlichen Schutzrechte" sehr eng beschränkt bleiben.
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll von der FDP warnte seinerseits vor einer "unreflektierten Anpassung der Strafprozessordnung auf Kosten der unbescholtenen Bürger". Es sei naiv zu glauben, "dass Terroristen ihre Bombenbaupläne auf einer Festplatte speichern, die ans Internet angeschlossen ist". Viel wirkungsvoller seien "echte Durchsuchungen", bei denen auch eine vom Netz genommene Festplatte gefunden werden könne.
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