Justizpannen in NRW: Staatsanwalt muss gehen
VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 09.07.2009 - 21:04Düsseldorf (RP). Die NRW-Justizministerin zieht Konsequenzen aus der Freilassung eines U-Häftlings in Mönchengladbach, der ein Kinderschänder sein soll. Zugleich wurde ein neuer Fall vorzeitiger Haftentlas- sung bekannt der fünfte in NRW in diesem Jahr.
Die wegen zu langer Verfahrensdauer angeordnete Freilassung des mutmaßlichen Kinderschänders aus der Untersuchungshaft in Mönchengladbach hat zu ersten Konsequenzen geführt. Der 58-jährige Viersener, der sich an einem unbekannten Ort aufhält und von der Polizei beobachtet wird, soll sich an jungen Mädchen vergangen haben. Im August soll ihm der Prozess gemacht werden.
Piepenkötter bricht Urlaub ab
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), die ihren Griechenland-Urlaub unterbrochen hat, berief gestern den Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Franzen (62) in Mönchengladbach „mit dessen Zustimmung” von seinem Posten ab. Er soll zunächst für drei Monate im Justizministerium in Düsseldorf tätig sein.
Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft sei schon mehrfach wegen schleppender Verfahren aufgefallen, sagte die Ministerin vor der Presse. Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth sagte, in Mönchengladbach hätten sich „die Fehler gehäuft”. Dort soll jetzt ein „erfahrener Beamter des Justizministeriums” tätig werden. Die dienstrechtlichen Ermittlungen gegen Beamte in Mönchengladbach würden jedoch „mit Hochdruck fortgesetzt”, kündigte die Ministerin an. Sie werde „Schlendrian” nicht dulden.
Pannenserie reißt nicht ab
Unterdessen reißt die Pannenserie in der NRW-Justiz nicht ab. Wie erst gestern bekannt wurde, musste bereits am 15. Juni dieses Jahres ein Untersuchungshäftling auf freien Fuß gesetzt werden, dem schwerer Raub angelastet wird. Der Mann, der eine Spielhalle überfallen haben soll, saß seit Mitte November 2008 in U-Haft in Wuppertal. Ebenso wie im Fall des Vierseners ordnete das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Freilassung wegen zu langer Verfahrensdauer an.
Fünfte angeordnete Haftentlassung
Dies ist in diesem Jahr bereits die fünfte angeordnete Haftentlassung in NRW wegen schleppender Verfahrensweise der Justiz-Behörden. Dass der Wuppertaler Fall erst jetzt bekannt wurde, begründete Generalstaatsanwalt Steinforth mit einem internen Kommunikationsproblem in seiner Behörde: „Jeder hat sich auf den anderen verlassen.” Dafür nehme er die Schuld auf sich. Die Justizministerin meinte jedoch kritisch, wenn es um Haftfälle gehe, dürfe es keine Kommunikationsprobleme geben. Allerdings gerät Müller-Piepenkötter wegen der Pannenserie selbst immer stärker unter Druck. SPD-Landeschefin Hannelore Kraft forderte sie auf, ihr Amt niederzulegen. Den Zeitpunkt für einen „geordneten Rücktritt” habe die CDU-Politikerin jedoch längst verpasst.
Weitere Fälle nicht ausgeschlossen
Die Ministerin betonte, die von ihr einberufenen Generalstaatsanwälte und Leiter der Oberlandesgerichte hätten versichert, dass es in NRW keine weiteren Fälle von angeordneten Haftentlassungen mehr gebe. Allerdings könne sie ähnliche Fälle nicht für alle Zukunft ausschließen. Sie habe aber veranlasst, dass das justizinterne „Frühwarnsystem” zur Vermeidung solcher Vorgänge verfeinert wird. Inzwischen habe sie auch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der sich im Frankreich-Urlaub befindet, über die jüngsten Vorkommnisse informiert: „Ich habe seine Unterstützung.”
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