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Joerg Tauss Panorama
  Foto: DDP
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Kinderporno-Verdacht: Staatsanwaltschaft will Anklage im Fall Tauss erheben

zuletzt aktualisiert: 21.07.2009 - 09:35

Berlin (RPO). Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe will Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss erheben. Ihre Ermittlungen seien abgeschlossen, die Akten lägen nun bei der Verteidigung, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring. Allerdings könne die Verteidigung noch die Klärung weiterer Punkte fordern.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Tauss wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material, das außerhalb seines PC gefunden worden sei, ermittelt. Tauss' Anwalt Jan Mönikes warf der Staatsanwaltschaft öffentliche Vorverurteilung vor.

Immunitätsausschuss muss beraten

Zum Inhalt der Anklageschrift wollte sich der Staatsanwalt nicht äußern. Mit dem Fall muss sich nach Angaben von Rehring auch der Immunitätsausschuss des Bundestags befassen. Die Abgeordneten müssten der Anklageerhebung zustimmen. Tauss war am 20. Juni aus der SPD ausgetreten und zur Piratenpartei gewechselt.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung vom Dienstag heißt es in dem Bericht der Staatsanwaltschaft, Tauss habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne daher den Besitz von kinderpornografischem Material nicht damit begründen. Gefunden wurden demnach Handybilder und drei DVDs.

Tauss-Anwalt: Vorwurf taugt nicht

Tauss' Anwalt erklärte dazu in Berlin, es tauge nicht zum Vorwurf, dass "ein für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zuständiger Abgeordneter keinen 'dienstlichen Auftrag' für eine politisch motivierte Recherche erhält". Tauss habe belegen wollen, "dass das Parlament hinsichtlich der Verbreitungswege von Kinderpornografie von den zuständigen Behörden belogen wird", erklärte Mönikes.

Tauss war im März aufgrund der Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie von seinen Ämtern zurückgetreten und hatte auf seine erneute Kandidatur verzichtet. Der Politiker hatte angegeben, er sei bei Recherchen als Abgeordneter auf das Material gestoßen. "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann", hatte er sich im März auf seiner eigenen Homepage gegen die Vorwürfe gewehrt.  

Tauss wollte einen Kinderpornoring sprengen

Der Medienpolitiker hatte zudem eingeräumt, für 200 Euro kinderpornografisches Material angekauft zu haben. Damit hatte er die Aussage eines ebenfalls Beschuldigten bestritten, mehr als 1000 Euro für einschlägige Dateien gezahlt zu haben.Sein Ziel sei es gewesen, einen Kinderpornoring zu sprengen.

Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft steht das beschlagnahmte Material dagegen nicht in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit von Tauss.

Tauss hatte zunächst seine Ämter als bildungspolitischer Sprecher der Fraktion (seit 1994), seinen Posten im Fraktionsvorstand sowie das Amt des Generalsekretärs der baden-württembergischen SPD niederlegt. Das Mandat als Bundestagsabgeordneter hatte Tauss jedoch behalten. Nach seinem Austritt aus der SPD war Tauss der Piratenpartei beigetreten.

Quelle: DDP/top

 
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