Dienstwagenaffäre um Schmidt: Staatsrechtler bezweifelt korrekten Gebrauch
zuletzt aktualisiert: 19.08.2009 - 06:36Saarbrücken (RPO). Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zweifelt daran, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ihren Dienstwagen während des jüngsten Spanien-Urlaubs gemäß den einschlägigen Richtlinien genutzt hat. Die vom Bundesrechnungshof bejahte Zulässigkeit sei "sehr fraglich" sagte von Arnim.
"In Paragraph 16 der Dienstwagenrichtlinien steht, dass Regierungsmitglieder Privatpersonen in Dienstfahrzeugen "mitnehmen" dürfen. Das bedeutet nach meiner Einschätzung, dass sie selbst auch dabei sein müssen. Das war Ulla Schmidt aber nicht, denn sie ist von und nach Spanien per Flugzeug gereist", erläuterte von Arnim in der "Saarbrücker Zeitung" weiter. Ihr Fahrer und dessen Sohn seien allein im Dienstwagen gefahren.
Von Arnim sprach sich dafür aus, Urlaubsfahrten im Dienstwagen grundsätzlich zu untersagen. "Ansonsten bestehen unweigerlich Manipulationsmöglichkeiten, wie sich im Falle Schmidts zeigt". Da viele Bundesminister den Dienstwagen im Urlaub nicht nutzten, sei eine solche Neuregelung auch machbar. "Ausnahmen sollten allerdings möglich sein. Dazu müsste aber der Grund ganz klar umrissen sein.", meinte von Arnim.
Bundesgesundheitsministerin Schmidt hat sich derweil für eine Änderung der Dienstwagen-Richtlinien ausgesprochen. Zwar seien die bisherigen Richtlinien für Nutzung und Versteuerung der Fahrten von ihr "zutreffend angewendet worden", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Wenn diese "korrekte Nutzung" jedoch zu einer "wochenlangen Debatte" führe, mache sie folgenden Vorschlag: "Der Haushaltsausschuss sollte sich mit der Neufassung der Dienstwagen-Richtlinien und der Einkommenssteuerrichtlinie befassen - aber dann für alle. Korrektes Verhalten darf nicht zum Vorwurf führen, man handle unmoralisch. Wenn doch, müssen die Richtlinien geändert werden."
Nach dem Bekanntwerden der Dienstwagen-Affäre durch den Diebstahl der Limousine in diesem Sommer hatte Schmidt die An- und Abreise kurzerhand komplett als Privatfahrt ausgewiesen und angekündigt, die Kosten zu übernehmen. Dies begründete sie damit, dass ihr Fahrer seinen Sohn mitnehmen dürfte.
Der Bundesrechnungshof sah darin formell kein Fehlverhalten. Die früheren Urlaube der Ministerin prüften die Experten aber nicht. Das fordert nun die Opposition. Sie will die Wirtschaftlichkeit aller Reisen untersuchen lassen. Der Chef des Haushaltsausschusses im Bundestag, Otto Fricke (FDP), forderte Schmidt auf, bis zum Ende der Woche die Abrechnungen für sämtliche Dienstfahrten dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Sonst werde der Haushaltsausschuss eine Prüfung beantragen.
Döring: "Laptop und Kurier billiger"
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Döring warf Schmidt Verschwendung von Steuergeld vor. „Ein Laptop per Kurier und ein Auto der Botschaft wären billiger gewesen“, sagte er unserer Redaktion. Ebenso wie einige Unions-Politiker legte er SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier nahe, die Ministerin aus seinem Wahlkampfteam zu nehmen. Steinmeier lehnt das ab.
Über Forderungen der FDP nach einer erneuten Einschaltung des Bundesrechnungshofes zur Überprüfung ihrer Dienstwagennutzung in den Spanien-Urlauben der vergangenen Jahre sagte Schmidt, der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin habe bereits am 6. August "die entsprechenden Antworten zu den Fahrten in den Vorjahren" erhalten.
Doch könne man das in der Sitzung des Haushaltsausschusses in der kommenden Woche "gerne diskutieren". Die SPD-Politikerin beteuerte: "Ich habe private und dienstliche Fahrten strikt getrennt, und auch meine An- und Abreise in den Urlaub habe ich selbstverständlich privat bezahlt."
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