Unverständnis über hartes Vorgehen: Stadt Göttingen will Bettler Sozialhilfe kürzen
zuletzt aktualisiert: 28.03.2009 - 09:07Göttingen/Düsseldorf (RP). Das Vorgehen einer niedersächsischen Behörde, die einem Mann wegen Bettelei die Sozialhilfe kürzen will, stößt auf Unverständnis. Ein Mitarbeiter des Sozialamts in Göttingen hatte beobachtet, wie der Mann beim Betteln 7,40 Euro eingenommen hatte.
Daraufhin rechnete die Behörde dessen Einkommen aus Almosen auf 120 Euro im Monat hoch. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass die Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt werde. Anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sozialhilfeempfänger keine Freibeträge.
Das Landessozialministerium äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. Man dürfe nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, hieß es. Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte die Maßnahme demütigend. Kritik äußerte auch NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Die haben wohl zuviel Personal", sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Das Vorgehen halte er für "völlig überzogen".
In NRW seien die Kommunen für nicht arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zuständig. Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass man "in zwei bis drei Fällen" Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe: "Wenn wir von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden."
Mitarbeiter des Sozialamtes würden aber nicht trainiert, Sozialhilfeempfänger aufzuspüren, die zusätzliches Einkommen haben. Die Stadt wolle einen Weg finden, wie der Sozialhilfesatz gerecht berechnet werden kann.
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