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Anhörungsrecht soll ins Grundgesetz: Städtetag will Kommunen durch Verfassungsänderung stärken

zuletzt aktualisiert: 16.02.2010 - 06:36

Berlin (RPO). Der Deutsche Städtetag fordert eine Verfassungsänderung, um die Position der Kommunen gegenüber Bund und Ländern zu stärken. "Wir haben eine föderale Struktur mit Abläufen, die sich die Kommunen nicht mehr leisten können", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, laut einem Medienbericht.

Konkret verlangte Articus in der Zeitung "Die Welt" ein im Grundgesetz verankertes Anhörungsrecht der Kommunen bei allen Gesetzen, durch die kommunale Belange berührt werden. Die Kommunen seien die politische Ebene, "die den Menschen am nächsten ist", begründete der Städtevertreter seinen Vorstoß.

Die Städte verfügten über umfassende Erfahrungen im Gesetzesvollzug, sagte Articus der Zeitung. Durch ein Anhörungsrecht könnten sie diese frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einbringen. Der Städtevertreter beklagte die "klebrigen Hände der Länder", an denen ein Teil des Geldes hängen bliebe, das eigentlich für die Kommunen und damit für die Dienstleistungen für die Menschen vor Ort gedacht sei. Als Beispiel nannte er die mangelnde Weitergabe der Bundesmittel für Betriebskosten der Kindertagesstätten in einigen Ländern.

Bund und Länder würden laufend sozialpolitische Versprechen machen, aber die Finanzierungsfragen würden nicht ausreichend gelöst, etwa beim Ausbau der Kinderbetreuung, kritisierte Articus weiter. Außerdem werde eine Beteiligung der Kommunen an einer Kostenfolgeabschätzung von Gesetzen gebraucht. "Bund und Länder verschätzen sich immer zu ihren Gunsten und zu unseren Lasten", klagte Articus.

Quelle: AFP/das

 
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