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Zukunft der Pendlerpauschale: Steinbrück contra Däke

zuletzt aktualisiert: 10.09.2008 - 09:02

Karlsruhe (RPO). Millionen Autofahrer blicken heute gespannt nach Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht fällt die Vorentscheidung über die Zukunft der Pendlerpauschale. Die Verhandlung ist auch der Showdown zweier Männer: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will die gekürzte Pauschale beibehalten. Sein Gegenspieler ist Steuerzahler-Präsident Karl Heinz Däke.

 Foto: ddp
Foto: ddp

Vor dem Zweiten Senat unter Vizepräsident Andreas Voßkuhle begann am Vormittag die mündliche Verhandlung über die Frage, ob die seit Anfang 2007 geltende Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Danach können Fahrten zur Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hält das für verfassungswidrig und hat deshalb das höchste deutsche Gericht zur Klärung angerufen.

Steinbrück wird die Anfang 2007 gekürzte Pauschale verteidigen, Däke unterstützt den Musterprozess zur Wiedereinführung der alten Regelung. Dabei kommen den Klägern die gestiegenen Energiepreise entgegen. Mit dem Urteil wird im Spätherbst gerechnet.

Foto: ddp

Steinbrück arguemtiert: "Die Abschaffung der Entfernungspauschale verschafft finanzpolitischen Spielraum für die kommenden Generationen”, sagte er unserer Redaktion. Das Energiekosten-Argument lässt er nicht gelten: „Der Preisanstieg ist auf weltwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen. Der Markt reagiert auf das begrenzte Angebot sowie auf neue, energiehungrige Nachfrager wie China und Indien.”

Däke argumentiert steuerrechtlich: „Nach unserer Auffassung handelt es sich um eine willkürliche Beschränkung des Werbungskostenabzugs. Damit wird das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.” Es sei „gerade keine Subvention, die von der Bundesregierung je nach Kassenlage abgeschafft werden kann”. Däke wird in Karlsruhe aber nicht selbst reden, sondern Steueranwalt Ralf Thesing, Justitiar des Steuerzahlerbundes für Bremen und Niedersachsen, vorschicken.

Auch die Gewerkschaften mischen sich in die Debatte ein. "Eine juristische Schlappe wäre für die Bundesregierung nicht nur peinlich. Sie würde das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Politik unterhöhlen", sagte DGB-Vorstand Claus Matecki vor der Online-Ausgabe der "Frankfurter Rundschau". Er rief die Große Koalition auf, "den Schaden zu begrenzen und noch vor der Urteilsverkündung Ende des Jahres die Pendlerpauschale sofort wieder auf den Rechtsstand von 2006 zu bringen".

Auch CSU-Chef Erwin Huber hofft auf eine Korrektur des Bundesverfassungsgerichts. "Ich hoffe für 16 Millionen Pendler, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz korrigiert", sagte Huber am Mittwoch im Deutschlandfunk. Er rechnet nun mit einer "richtungsweisenden Entscheidung".

Umweltorganisationen weisen hingegen seit langem darauf hin, dass die Entfernungspauschale das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördert, da es sich lohne, in der Stadt zu arbeiten, aber trotzdem im Grünen zu wohnen. Daher sind sie mehrheitlich gegen die Pendlerpauschale.

Quelle: ap

 
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