Mehr Rechte für Finanzämter: Steinbrück will Sparer schärfer kontrollieren
zuletzt aktualisiert: 27.07.2006 - 11:19Stuttgart/Köln (rpo). Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will Sparer noch schärfer überwachen. Dazu sollen Finanzämter künftig auch Einblick in die Jahresbescheinigungen nehmen können, die Banken als Hilfen für das Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung stellen.
Wie die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Kölnische Rundschau" in ihren Donnerstagausgaben berichten, sollen Finanzämter künftig bei Banken auf die Jahresbescheinigung von Steuerpflichtigen zugreifen können. Diese Bescheinigung informiert den Anleger darüber, welche Zinsen und Dividenden er im vergangenen Jahr erzielt und welche Gewinne er bei Aktiengeschäften gemacht hat. Bislang sollte die Bescheinigung, die die Banken seit 2005 erstellen müssen, nur zur Hilfe für den Steuerpflichtigen bei dessen Steuererklärung dienen. Für das Finanzamt war sie tabu, sie musste weder aufbewahrt noch eingereicht werden.
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007, das das Kabinett am 9. August beschließen will, heißt es nach Informationen der Zeitungen nun: Wegen der Bedeutung für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung werde "ein Prüfungsrecht bei dem ausstellenden Kreditinstitut eingeführt". Für Anleger, die es mit der Angabe der Spekulationsgewinne bislang nicht so genau genommen haben, könnte die Gesetzesänderung auch rückwirkend unangenehm werden. Im Gesetzentwurf heißt es weiter: "Das Prüfungsrecht der Finanzbehörden gilt für alle bislang ausgestellten Jahresbescheinigungen."
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