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Unternehmensteuerreform: Steinbrücks Steuer-Coup

VON ALEXANDER VON GERSDORFF - zuletzt aktualisiert: 12.07.2006 - 11:57

Berlin (RP). Spekulationsfrist, Kontenkontrollen und Halbeinkünfteverfahren soll es ab 2008 nicht mehr geben. Dafür soll die neue Abgeltungsteuer sorgen. Das Bundeskabinett stimmt heute über die Pläne des Finanzministers ab.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) plant mit seiner Unternehmensteuerreform einen Steuer-Coup für Firmen, aber auch Privatpersonen. Das erst vor wenigen Jahren eingeführte Halbeinkünfteverfahren wird es voraussichtlich ab 2008 nicht mehr geben. Die Kontrollmitteilungen von Banken an die Finanzämter über private Zinseinkünfte sowie die Spekulationsfrist sollen dann ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Das geht aus der Endfassung des Eckpunktepapiers zur Unternehmensteuerreform 2008 hervor, das der Finanzminister heute dem Bundeskabinett in Berlin vorstellt. Die Verabschiedung des Eckpunktepapiers, das unserer Zeitung vorliegt, gilt als sicher. Damit wird das Reformpaket auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Bis Herbst soll eine Arbeitsgruppe über alle offenen Fragen entscheiden, das Gesetzgebungsverfahren soll nach umfangreichen Beratungen im Sommer 2007 abgeschlossen sein. Die Punkte:

Kapitalgesellschaften

Die Belastung von Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) mit der Körperschaft- und der Gewerbesteuer soll 2008 von 39auf genau 29,19 Prozent des Unternehmensgewinns sinken, vor allem durch Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf einen Satz zwischen 12,5 und 20 Prozent.

Personengesellschaften

Steinbrück gesteht ein, dass die Belastung der meist mittelständischen Personengesellschaften im Extremfall 44,31Prozent (Einkommensteuer-Spitzensatz plus Solidarzuschlag) beträgt. Daher schlägt er vor, dass Mittelständler bis zu 200000 Euro von ihrem Gewinn in eine Investitionsrücklage strecken können, die vollständig von der Steuer befreit ist. Alternative: eine Thesaurierungsrücklage in Höhe der von den Firmengesellschaftern nicht entnommenen Gewinne, die wie bei den Kapitalgesellschaften mit 29,19Prozent besteuert wird. Das Geld muss nicht zwingend investiert werden, sondern kann auch als Finanzpolster dienen.

Abgeltungsteuer

Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne wird für Privatpersonen ab 2008 eine Abgeltungsteuer von 30 Prozent erhoben, die ab 2009 auf 25 Prozent sinkt. Es entfallen die Spekulationsfrist (Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einem Jahr) und das Halbeinkünfteverfahren (Besteuerung der Hälfte der Dividendeneinkünfte ).

Finanzierung

Um die Steuerausfälle auf fünf Milliarden Euro zu begrenzen sollen Unternehmen von ihnen gezahlte Zinsen nur noch zur Hälfte als Kosten steuerlich geltend machen. Zur Kritik der Wirtschaft, dann würden im Extremfall auch Verluste besteuert, sagt Steinbrück: „In anderen Ländern ist der Anteil der ertragsunabhängigen Steuern höher als in Deutschland.“ Den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hat Steinbrück schon auf seiner Seite.

GewinnerundVerlierer

Klare Gewinner sind die AG und GmbH. Für Kleinbetriebe ändert sich nichts. Die Beratungsgesellschaft PWC warnt, große Mittelständler mit hohen Millionen-Umsätzen und -Gewinnen könnten die Verlierer der Reform sein. „Je nach Höhe der Fremdfinanzierung steigt die Steuerbelastung der großen Personengesellschaften von heute etwa 46 auf dann bis zu 68 Prozent“, warnt PWC-Vorstand Norbert Winkeljohann. Damit würde das Gegenteil der von Steinbrück geplanten Gleichbehandlung von Personen- mit Kapitalgesellschaften erreicht.

Quelle: alfa

 
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