Bis zu fünf Jahre Haft für Beihilfe CDU-Politiker wollen schärfere Gesetze für Sterbehilfe

Hamburg · In der Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe fordern Unionsabgeordnete eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage. Wie die "Bild"-Zeitung und der "Spiegel" am Freitag berichteten, sollen danach die Anstiftung und die Beihilfe zum Suizid mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle
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Foto: AFP

Das geht den Berichten zufolge aus einem Gesetzentwurf der CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger hervor. Damit wäre die Suizidhilfe auch durch nahe Angehörige oder Ärzte künftig strafbar. Es dürfe "nicht zugelassen werden, dass das Leben eines Kranken, Schwachen, Alten oder Behinderten als lebensunwert angesehen wird - von ihm selbst oder von Dritten", heißt es dem "Spiegel" zufolge in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die Frage einer Gesetzesregelung der Sterbehilfe wird im Bundestag quer durch alle Fraktionen kontrovers diskutiert. Bei der Debatte geht es im Kern um die Beihilfe zum Suizid, die in Deutschland nicht verboten ist, aber in einer Art rechtlicher Grauzone liegt. Aktive Sterbehilfe dagegen - beispielsweise das Spritzen einer tödlichen Dosis Medikamente bei einem Pflegepatienten - soll auch künftig in Deutschland verboten bleiben.

Einzelne Abgeordnetengruppen haben bereits eigene Positionspapiere zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt. Eine Gruppe von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und SPD-Fraktionsvize Carola Reimann schlug etwa eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, mit der die Sterbehilfe in Deutschland auch Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Im Bundestag soll noch in diesem Jahr über eine Neuregelung entschieden werden und zwar ohne Fraktionszwang.

Der Deutsche Caritasverband forderte unterdessen eine bessere Finanzierung der ambulanten Hospizdienste. Caritas-Präsident Peter Neher sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag, in das geplante Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung müsse ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Personalkosten aufgenommen werden. Bisher erhielten die ambulanten Hospizdienste nur einen Zuschuss zu den Personalkosten. Vor allem kleinere Träger seien dadurch benachteiligt und bauten deshalb keine ambulanten Hospizdienste auf.

Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Palliativmedizin verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem eine verbesserte Qualifikation der Ärzte und mehr Geld für Kinder- und Erwachsenenhospize vor.

(AFP)
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