Orientierungsdebatte im Bundestag Sterbehilfe — der schwierige Umgang mit dem Todeswunsch

Berlin · Es ist eines der brisantesten politischen Themen, das seit dem Morgen im Bundestag debattiert wird: Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Bis Ende 2015 will das Parlament eine Regelung verabschieden. Wie die aussehen könnte, ist noch offen, denn die Vorstellungen gehen mitunter weit auseinander. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle
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Es ist erst wenige Tage her, da nahm sich die Amerikanerin Brittany Maynard das Leben. Die Ärzte hatten bei ihr einen Gehirntumor diagnostiziert und ihr noch sechs Monate zu Leben prognostiziert. Die 29-Jährige hatte daraufhin ihren Selbstmord geplant und öffentlich gemacht. Der Fall Maynard hatte zu einer neuen Debatte um Sterbehilfe geführt — auch in Deutschland. Nun diskutiert der Bundestag darüber.

Was genau passiert heute im Bundestag?

Seit Donnerstagmorgen läuft die sogenannte Orientierungsdebatte im Bundestag. Viereinhalb Stunden lang geht es im Kern darum, ob und wie Sterbebegleitung und Sterbehilfe gesetzlich anders geregelt werden soll als heute. Und es geht auch darum, ob Sterbehilfevereine verboten oder zugelassen werden sollen. 48 Abgeordnete — 20 von der Union, zwölf von der SPD und je acht von Linken und Grünen — äußern sich dazu.

Brittany Maynard: Ein angekündigter Tod
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Der Fall Brittany Maynard: Ein angekündigter Tod

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Da das Thema als besonders heikel gilt, soll der Gesetzentwurf dazu nicht von der Bundesregierung, sondern aus der Mitte des Bundestages gehen. Inzwischen liegen Positionspapiere von fünf Parlamentariergruppen vor, die sich über Fraktionsgrenzen hinaus zusammengefunden haben. Entschieden werden soll über die Frage aber erst im kommenden Jahr. Bis Ende Februar zur ersten Lesung wollen die Gruppen Gesetzesentwürfe vorlegen. Dabei sollen die Abgeordneten frei von Fraktionszwang nach ihrem Gewissen entscheiden.

Wie sehen die Vorschläge der Parlamentariergruppen aus?

Grundsätzlich plädieren alle Vorschläge für eine deutliche Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung für sterbenskranke Menschen. Und die meisten sprechen sich auch gegen die Zulassung von Sterbehilfevereinen aus. Zum einen gibt es da das Papier einer Abgeordnetengruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hinze (CDU) und die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach. Sie wollen, dass der Arzt des Vertrauens eines Sterbenden auf Wunsch ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen kann, ohne dafür rechtliche Probleme zu bekommen. Allerdings soll das in engen Grenzen und unter strengen Voraussetzungen geschehen. Der Patient soll unheilbar krank sein, extrem leiden, einen nachhaltigen Todeswunsch haben, und dies sollen zwei unabhängige Ärzte bestätigen.

Fakten zur Sterbehilfe in Deutschland
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Wie schlagen die anderen Gruppen vor?

Die Mehrheit der Union sieht keinen Regelungsbedarf. Diese Gruppe will jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten, auch eine organisierte Form des ärtzlich begleiteten Suizids. Ausgenommen seien Angehörige und behandelnde Ärzte, die im Einzelfall ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen können. Das soll aber nicht "zum regelmäßigen Gegenstand ihres 'Behandlungs'-Angebots" gemacht werden. Bislang bewegen sich vor allem Ärzte bei dem Thema in einer rechtlichen Grauzone.

Eine weitere Parlamentariergruppe um Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) wiederum plädiert für die Zulassung von Sterbehilfevereinen. In dem Papier heißt es: "Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen." Kommerziell arbeitende Vereine wie es sie etwa in der Schweiz gibt, lehnt die Gruppe ab.

Wie steht die Bevölkerung zu dem Thema?

Mitte Oktober hatte eine Umfrage ergeben, dass mehr als 70 Prozent der Deutschen Ärzten das Praktizieren der Sterbehilfe erlaubt. Und 77 Prozent der Befragten lehnten ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ab.

Wie sieht das derzeit geltende Recht aus?

Die aktive Sterbehilfe, also das Töten des Patienten auf dessen Verlangen etwa durch einen Arzt, ist in Deutschland verboten. Die passive Sterbehilfe, also der Abbruch von lebensverlängerenden Maßnahmen wie etwa künstliche Ernährung, ist erlaubt, wenn sich der Patient vorab entsprechend geäußert hat und dies etwa in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten hat.

Dann gibt es noch die indirekte Sterbehilfe. Dabei geht es um die Verabreichung von Medikamenten, bei denen ein vorzeitiger Tod zwar nicht beabsichtigt ist, aber etwa wegen der Schmerzbekämpfung in Kauf genommen wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1996 hat dies als rechtens angesehen.

Da Suizid in Deutschland straffrei ist, ist auch die Behilfe zum Selbstmord straffrei. Allerdings können Helfer durchaus belangt werden — und zwar für unterlassene Hilfeleistung. Zudem untersagt das ärztliche Standesrecht eine Beteiligung von Ärzten am Suizid, allerdings haben nicht alle Landesärztekammern diesem Verbot zugestimmt.

Was sagt eigentlich der Bundesgesundheitsminister?

Er gehört zu der Mehrzahl der Unionsabgeordneten, die jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten will. Kurz vor der Debatte warnte der CDU-Politiker vor einer "Verklärung der Selbsttötung". Im ZDF-Morgenmagazin sagte er: "Wir gehen einen Irrweg, wenn wir glauben, man kann die Tür einen kleinen Spalt öffnen." Sterbehilfe könne dann leicht zu einer "Behandlungsvariante" werden. Gröhe spricht sich daher für Verbesssungen bei Palliativmedizin und Hospizarbeit aus.

mit Agenturmaterial

(das)
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