Ethik-Debatte Abgeordnete wollen Ärzten Suizidbeihilfe erlauben

Berlin · Ärzten soll die Beihilfe zum Suizid nach einem Vorschlag mehrerer Bundestagsabgeordneter künftig unter bestimmten Umständen ausdrücklich erlaubt sein. Vorraussetzung sollen unter anderem eine irreversible tödliche Krankheit und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten sein.

Leserdebatte: Sterbehilfe legalisieren?
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Foto: ddp

Die Unionsabgeordneten Peter Hintze, Katherina Reiche (beide CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) sowie die SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach, Carola Reimann und Burkhard Lischka stellten am Donnerstag in Berlin ein entsprechendes Positionspapier vor. Der Bundestag bemüht sich derzeit um rechtliche Rahmenbedingungen der bislang ungeregelten Beihilfe. Der Suizid soll aber weiter straffrei bleiben.

Die Abgeordnetengruppe berief sich auf das "Selbstbestimmungsrecht des Patienten" am Ende des Lebens. Es sei ein "Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn aus dem Schutz des menschlichen Lebens ein staatlich verordneter Zwang zu Leiden wird".

Hintze nannte als Bedingungen, dass der Patient volljährig und voll einwilligungsfähig ist, unter einer organisch bedingten Krankheit leidet, die "irreversibel zum Tode" führt, und unter "schwerem Leidensdruck" steht. Ferner verlangen die Abgeordneten, dass der Patient umfassend über andere, besonders palliative Behandlungsmöglichkeiten beraten wird und ein zweiter Arzt hinzugezogen wird.

Die Tötung muss aber weiter durch den Patienten selbst erfolgen. Ein Todeswunsch aufgrund psychischer Erkrankungen oder aus anderweitigen Gründen schließt die Vorlage aus. Lauterbach betonte, dass die Regelung dem Arzt Rechtssicherheit geben solle. Kritiker befürchten, dass Beihilfe zum Suizid damit künftig zu einem Regelangebot der Gesundheitsversorgung wird.

Derzeit ist die Beihilfe zum Suizid über das ärztliche Standesrecht geregelt und kann je nach Ärztekammer zum Verlust der Approbation führen. Die Abgeordneten wollen nun die ausdrückliche Erlaubnis zivilrechtlich festschreiben, analog zur Patientenverfügung.

Hintze nannte ein Verbot der organisierten Sterbehilfe, wie dies auch andere Vorschläge vorsehen, richtig. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass dies nicht Ärzte trifft, die wiederholt Suizidbeihilfe leisten. Er betonte, dass es sich um einen "subjektive Gewissensentscheidung" des Patienten im Rahmen einer Konsultation mit zwei Ärzten handele.

Der Bundestag will bis Ende 2015 eine Regelung zur Suizid-Beihilfe verabschieden. Am 13. November soll es eine "Orientierungsdebatte" im Bundestag geben. Dabei variieren die Positionen zwischen einer weitgehenden Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte bis hin zu einer restriktiven Haltung, die jede organisierte Form der Suizid-Beihilfe verbieten will und eine rechtliche Erlaubnis ablehnt.

(KNA)
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