26.000 Selbstanzeigen im vergangenen Jahr Steuersünder werden öfter bestraft

Berlin · Die Zahl der eingestellten Steuerstrafverfahren nach Selbstanzeigen ist zuletzt deutlich gesunken. Union und SPD wollen die Regeln für die Strafbefreiung von Steuerhinterziehern spürbar verschärfen.

Wie geht das mit der Selbstanzeige?
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Foto: AP

Die deutschen Behörden führen auch dann immer häufiger ein Strafverfahren gegen Steuerhinterzieher zuende, wenn diese eine Selbstanzeige eingereicht haben. Wurden 2011 nach Angaben der Bundesregierung noch 16 059 Steuerstrafverfahren aufgrund von Selbstanzeigen eingestellt, waren es im Jahr 2012 nur noch 11.900 Strafverfahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Auch im Jahr 2010 waren demnach 16.014 Steuerstrafverfahren nach Selbstanzeigen eingestellt worden. Die Zahl der Selbstanzeigen wiederum ist zuletzt explosionsartig gestiegen: Sie hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr auf rund 26.000 mehr als verdoppelt.

Steuerhinterzieher, die sich selbst rechtzeitig und umfassend beim Finanzamt anzeigen, können damit einer strafrechtlichen Verurteilung entgehen. Allerdings deutet der erhebliche Rückgang der eingestellten Steuerstrafverfahren darauf hin, dass dies wegen schärferer Regeln immer weniger Steuerhinterziehern gelingt. Auch der damalige Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, hatte vergeblich versucht, durch eine Selbstanzeige der Verurteilung zu entgehen. Seine Selbstanzeige wurde vom Münchner Landgericht nicht als wirksam anerkannt. Hoeneß akzeptierte die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Union und SPD wollen die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen. "Bei Beträgen über 50.000 Euro ist schon jetzt eine pauschalierte Strafe zu zahlen. Die werden wir noch einmal erhöhen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Bisher sind fünf Prozent Strafzuschlag auf die Steuernachzahlung fällig, künftig sollen es bis zu zehn Prozent sein. "Dann wollen wir den Zeitraum verlängern, für den man in der Selbstanzeige alles offenlegen muss", so Schäuble. Bisher gilt eine Frist von fünf Jahren, künftig sollen es zehn sein. Bei Einkünften aus dem Ausland werde zudem die Verjährungsfrist ausgedehnt.

Die SPD forderte, schon Fälle ab 20.000 Euro Steuerhinterziehung als schwerwiegend einzustufen. "Ich kann mir vorstellen, die Grenze für schwerwiegende Steuerhinterziehungsfälle von derzeit 50.000 auf 20.000 Euro abzusenken", sagte die Chefin des Bundestags-Finanzausschusses, Ingrid Arndt-Brauer (SPD). Auch die steuerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Paus, verlangte, die Schwelle von 50 000 Euro für den Strafzuschlag "mindestens zu halbieren".

Der fortlaufende Ankauf von Steuer-CDs beunruhigt zunehmend deutsche Kontoinhaber in der Schweiz. "Seit dem Jahr 2009 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zehn Daten-CDs erworben", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. 2010 kaufte der Fiskus demnach drei Daten-CDs, 2011 eine, 2012 vier und 2013 zwei weitere CDs. Verhandlungen über die "umfassende Revision" des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz würden "voraussichtlich im Mai" beginnen.

(mar)
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