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Entscheidung zur Pendlerpauschale: Steuerzahler hoffen auf Karlsruhe

zuletzt aktualisiert: 09.12.2008 - 08:01

Erfurt (RPO). Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Zukunft der Pendlerpauschale. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Richter die geltende Regelung kippen werden, nach der Autofahrer erst ab dem 21. Kilometer entlastet werden. Auch der Bund der Steuerzahler zeigt sich optimistisch. Finanzminister Peer Steinbrück müsste Milliarden zurückzahlen.

Um 11 Uhr ist es so weit. Dann gibt das höchste deutsche Gericht seine Entscheidung zur Pendlerpauschale bekannt. Der Bund der Steuerzahler demonstriert Zuversicht. Er sei sehr optimistisch und gehe davon aus, dass das Gericht in Karlsruhe die geltende Regelung kippen werde und die alte Regelung wieder in Kraft treten müsse, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, der "Thüringer Allgemeinen". Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien "ganz klar mit dem Arbeitsplatz verbunden", darum seien die Fahrtkosten keinesfalls Privatsache.

Däke lehnte auch eine abgesenkte Pauschale, die dann aber wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird, ab. "Das darf auf keinen Fall passieren", sagte Däke. Gegen derlei Pläne werde sich erheblicher politischer Widerstand regen. "So kann man mit Steuerzahlern nicht umgehen". Auch sei die Pendlerpauschale nicht in Zusammenhang mit einem Konjunkturpaket zu stellen. "Ich sehe das nicht als Konjunkturspritze, sondern als Wiederherstellung geltenden verfassungsmäßigen Rechts".

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hat die Erwartung geäußert, dass das Bundesverfassungsgericht am (heutigen) Dienstag die jetzige umstrittene Pendlerpauschale als verfassungswidrig einstuft. Man müsse umgehend zur alten Regelng zurückkehren, sagte Niebel am Morgen im Deutschlandfunk vor der für den Vormittag angekündigten Entscheidung der Karlsruher Richter. Dies würde eine unmittelbare Entlastung für die Bürger bringen, die diese auch dringend nötig hätten.

Zuvor hatte auch der frühere CSU-Chef Erwin Huber betont, wie wichtig die Pendlerpauschale für die Entlastung der Arbeitnehmer sei. "Egal, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausfällt: Es ist eine Sache von Steuergerechtigkeit, dass die ganze Wegstrecke wieder als Werbungskosten geltend gemacht werden kann", sagte Huber der "Passauer Neuen Presse" (Dienstagsausgabe). Es sei jetzt "Sache der Politik, schnell und zügig zu handeln". Das Urteil werde dazu den Anstoß liefern.

Die Hoffnungen auf eine Rückkehr zur alten Regelung stehen im Widerspruch zu den Ankündigungen von Peer Steinbrück. So hat der Finanzminister mehrfach deutlich gemacht, dass mit ihm keine Neuregelung der Pendlerpauschale zu machen ist, die zu Lasten des Haushalts geht. Es geht dabei um 2,5 Milliarden Euro. Wie Steinbrück an anderer Stelle kürzt, ist noch vollkommen offen. Sicher ist nur: Sollte Karlsruhe wie von vielen erwartet gegen die geltende Regelung entscheiden, ist der politische Streit vorprogrammiert.

Staat muss Geld zurückzahlen

Die in den vergangenen zwei Jahren abgegebenen Steuererklärungen der Bundesbürger sind in im Hinblick auf die Pendlerpauschale nur vorläufig. Von Beginn an war klar, dass das Verfassungsgericht hier noch ein Wörtchen mitzureden haben würde. Fällt die Regierung über die Neuregelung, müsste der Staat Geld an die Bürger zurückzahlen. "Die Finanzämter müssen im Fall einer solchen Entscheidung die Steuerbescheide neu berechnen", sagte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) der Süddeutschen Zeitung.

Die Pendlerpauschale wurde in ihrer ursprünglichen Form zum 1. Januar 2007 neu geregelt. Bis dahin konnten Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz vom ersten Kilometer an beim Finanzamt geltend machen und so ihre Einkommensteuer reduzieren - unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Nach der Änderung können die Fahrtkosten dagegen erst ab dem 21. Kilometer abgerechnet werden. Dass die 30 Cent pro Kilometer somit nur noch in der Steuererklärung von Fernpendlern auftauchen, bezeichnete Steinbrück als "Härterfallregelung".

Die entscheidende Frage

Im Januar befand der Bundesfinanzhof jedoch, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist, und legte sie Karlsruhe zur Entscheidung vor. Die Wege zur Arbeit seien rein berufliche Aufwendungen und die Pendlerkosten unvermeidbare Ausgaben, denen sich Arbeitnehmer nicht entziehen könnten, urteilte der im München ansässige Finanzhof.

Das damit beanstandete "Werkstorprinzip" dürfte denn auch im Urteil des Zweiten Senats in Karlsruhe eine entscheidende Rolle spielen. Gehört der Arbeitsweg unvermeidbar zum Erwerb von Lohn und Brot oder ist er nur Privatsache? Schließlich, so argumentieren Kritiker, profitieren Pendler von weit draußen oft von günstigeren Mieten und Grundstückspreisen. Leicht haben es die Richter definitiv nicht. Auf die Argumente aus Karslruhe darf man gespannt sein, egal wie die Richter entscheiden.

Quelle: AFP

 
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