Moshammer-Mord: Stoiber: DNA-Test ist "Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts"
zuletzt aktualisiert: 16.01.2005 - 19:11München (rpo). Nach dem raschen Fahndungserfolg im Mordfall Moshammer haben Politiker und Ermittler eine Ausweitung der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung gefordert. Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sprach den Ermittlern Dank und Anerkennung für die Aufklärung des Verbrechens an dem Münchner Modemacher aus.
Stoiber verlangte, bundesweit bessere Voraussetzungen für die Polizei zur Erhebung von Gendateien zu schaffen. "Die DNA-Analyse muss zum genetischen Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden", sagte der CSU-Vorsitzende.
Bosbach sagte dem Kölner "Express" (Montagausgabe), es dauere manchmal Tage oder Wochen, bis das Gericht der Polizei erlaube, eine Genspur zu verwerten. "Der Täter kann dann schon längst über alle Berge sein oder neue Verbrechen begangen haben", sagte der CDU-Politiker.
"Immer dann, wenn eine erkennungsdienstliche Erfassung angezeigt ist, sollte ein genetischer Fingerabdruck genommen werden", sagte Wiefelspütz der "Netzeitung". Er könne nicht sehen, dass der Persönlichkeitseingriff bei einer Speichelprobe größer sei als bei einem klassischen Fingerabdruck. Zugleich warnte Wiefelspütz aber davor, den Fall Moshammer nun ständig "zu Grunde zu legen, um das Thema Gentest zu debattieren".
Auch der saarländische Justizminister Josef Hecken betonte: "Das Erheben und Speichern von DNA-Daten muss dringend erleichtert und forciert werden." Rechtliche Bedenken müssten im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung und effektiven Verbrechensbekämpfung zurückgestellt werden. "Es kann nicht sein, dass sich brutale Straftäter hinter datenschutzrechtlichen Bedenken verstecken können", sagte der CDU-Politiker.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, nannte es aus fachlicher Sicht unverantwortlich, "dieses moderne Instrument der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten nicht so konsequent wie möglich zu nutzen". Die Politik müsse nun die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit der genetische Fingerabdruck zur Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung werde.
Widerspruch von den Grünen
Dagegen sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der "Netzeitung", das Bundesverfassungsgericht habe zurecht bei der DNA-Analyse im Strafverfahren hohe Hürden gesetzt. Danach dürften Gendaten nur dann entnommen und untersucht werden, wenn Straftaten von "erheblicher Bedeutung" zu befürchten sind. Dies Regelung solle beibehalten werden.
Die Ermittler im Mordfall Moshammer warben auf einer Pressekonferenz in München für eine Ausweitung der Genanalyse und versicherten, mit den Proben sehr sorgfältig umzugehen. Dem geständigen Mörder des Modeschöpfers waren die Beamten nur über DNA-Material am Tatort so schnell auf die Spur gekommen. Ein Abgleich mit der Gendatei des Bundeskriminalamtes war erfolgreich: Denn im Rahmen von früheren Ermittlungsverfahren war dem 25-jährigen Iraker ein genetischer Fingerabdruck abgenommen worden.
Die Innenministerkonferenz hatte sich bereits im November dafür ausgesprochen, Speichelproben zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen zu machen. Nun berät die Justizministerkonferenz über diese Frage.
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