Streit über Strafrechtsparagraf 219a Bundestag berät über Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Berlin · Noch am Donnerstagabend berät der Bundestag erstmals über die Abkehr vom bisherigen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Dazu liegen dem Plenum mehrere Gesetzentwürfe der Opposition vor. Ein Überblick über die Hintergründe und Fakten:

 Die Ärztin Kristina Hänel (r.) unterhält sich im Amtsgericht in Gießen mit ihrer Anwältin Monika Frommel (Archivbild).

Die Ärztin Kristina Hänel (r.) unterhält sich im Amtsgericht in Gießen mit ihrer Anwältin Monika Frommel (Archivbild).

Foto: dpa, brx fdt

Worum geht es im Paragrafen 219a?

Das Gesetz droht all jenen mit Strafe, die "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ihres Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" Dienste zum Schwangerschaftsabbruch anbieten. Das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe.

Wie kam es zur Debatte über die Abschaffung des Gesetzes?

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht der hessischen Stadt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie über einen Link auf ihrer Homepage über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert hatte. Hänel setzt sich inzwischen öffentlich für die Abschaffung des Paragrafen 219a ein, eine Solidaritätsbewegung ist entstanden. Ihr Argument: Die Bereitstellung von Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht bestraft werden.

Welche Positionen vertreten die Parteien?

Linke und Grüne verlangen die Streichung des Paragrafen, die FDP schlägt eine Abschwächung vor: Nach dem Willen der Liberalen soll die Werbung künftig nur noch dann strafbar sein, wenn sie "grob anstößig" ist. Die SPD will den bisherigen Paragrafen 219a ebenfalls streichen, aber weiterhin Ärzte bestrafen, die in aggressiver Weise für Abtreibungen werben. Die Union will das Gesetz hingegen beibehalten, ebenso die AfD.

Wie könnte ein Kompromiss aussehen?

Zwar hätten SPD, FDP, Linke und Grüne zusammen eine Mehrheit im Bundestag. Doch die Sozialdemokraten wollen die Union nicht außen vor lassen, schließlich wird die Neuauflage der großen Koalition angestrebt. Allerdings erscheint eine Einigung wegen des bisherigen Neins der CDU/CSU als schwierig. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl spricht im Zusammenhang mit der geplanten Gesetzesänderung nun von einer "Gewissensentscheidung". Dies könnte den Weg für einen Gruppenantrag ebnen, bei dem sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammenschließen.

Durch einen Gruppenantrag war im Jahr 1992 bereits die Fristenlösung für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen worden. Auf gleiche Weise kam 2011 die gesetzliche Regelung zur Zulassung von Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen zustande, 2015 die Neuregelung zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe.

(felt)
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