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Grüne halten Neuregelung für überflüssig: Streit um Anti-Terror-Gesetz

zuletzt aktualisiert: 28.09.2008 - 13:09

Berlin (RPO). Politiker streiten um ein verschärftes Anti-Terror-Gesetz: Brigitte Zypries will Besuche von so genannte Terrorcamps unter Strafe stellen. Doch in den Reihen von Union und Grünen stößt der Vorschlag auf heftigen Widerstand.

Justizministerin Brigitte Zypries.  Foto: AP, AP
Justizministerin Brigitte Zypries. Foto: AP, AP

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz, mit dem Vorbereitungen einer schweren Straftat, unter anderem der Aufenthalt in einem Terrorcamp, unter Strafe gestellt werden sollen, hat schon in der Vorbereitungsphase kaum Unterstützung gefunden. "Placebo-Gesetz" kritisiert die Union, der "übliche Sicherheitsaktionismus" stöhnen die Grünen. Im Oktober will Justizministerin Brigitte Zypries den Entwurf ins Kabinett bringen.

Den besten Beweis, dass ein solches Gesetz verzichtbar ist, liefert nach Überzeugung des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland der aktuelle Fall des per Steckbrief gesuchten Eric Breininger: gegen den jungen Islam-Konvertiten, der nach einem Aufenthalt in einem pakistanischen Ausbildungslager auf dem Rückweg nach Deutschland sein soll, wird seit Monaten ermittelt. Seit April wird er per Haftbefehl gesucht. Dieser lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. "Wenn es erst ein neues Gesetz bräuchte, hätte kein Steckbrief ausgestellt werden dürfen", sagte Wieland der AP. "Das beweist die ganze Überflüssigkeit des Gesetzes".

Worum geht es: Bestraft werden sollen künftig "neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten", teilte Zypries mit. Dazu gehören "das Bereitstellen von Bombenbauanleitungen im Internet, das Finanzieren von Anschlägen, das Beschaffen und Vorhalten von Materialien, mit denen Anschläge begangen werden können, aber vor allem die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen".

Dieser Nebensatz erzürnt Unionspolitiker. Aus ihrer Sicht wird aus dem Gesetz erst ein scharfes Schwert, wenn der Besuch eines Terrorcamps an sich schon strafbar wird. Es sei grotesk, dass Zypries verlange, es müsse eine besondere terroristische Motivation nachgewiesen werden, kritisierte vor einigen Wochen der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Schließlich mache wohl niemand Abenteuerurlaub in einem Terrorcamp. Sein Parteifreund, der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl, mutmaßt in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sogar, Zypries versuche eine Placebo-Regelung ins Gesetz zu schreiben, weil sie das Gesetz selbst nicht wolle.

Zypries erinnert an rechtsstaatliche Grundsätze

Der stellvertretende Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach fürchtet, dass das Gesetz kaum eine Rolle spielen werde. Ähnlich sieht es BKA-Chef Jörg Zielke. Er hatte schon vor Monaten zu bedenken gegeben, dass einem Verdächtigen in der Regel nicht ohne weiteres nachzuweisen sei, dass er einen Anschlag begehen wollte. "Wenn diese Beweisführung eine Voraussetzung wird, wäre die Regelung ein stumpfes Schwert".

Die SPD-Politikerin Zypries hielt ihren Kritikern am Wochenende entgegen, rechtstaatliche Grundsätze müssten auch bei der Terrorismusabwehr strikt gewahrt werden. Vorbereitungshandlungen seien grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar. "Allein der Umstand, dass sich jemand bestimmte Fertigkeiten beibringen lässt, die potenziell dazu genutzt werden können, terroristische Anschläge zu begehen, kann aus rechtsstaatlichen Gründen nicht ausreichen, um ihn oder sie zu bestrafen. Hinzu kommen muss die Absicht, diese Fertigkeiten zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu nutzen".

"Gesetze haben wir reichlich", findet der Jurist Wieland. Er sieht allerdings eine Schwachstelle bei der Beobachtung der islamistischen Szene in Deutschland. In einigen Fällen sollten Landeskriminalämter zusammengelegt werden, um sie effektiver zu machen. Wienand sagte, bei der Beobachtung der sogenannten Kofferbomber von Köln habe es "genug Anknüpfungsmerkmale gegeben, die aber nicht wahrgenommen worden sind". Ein Attentat sei nicht als Ergebnis von Ermittlungen verhindert worden, sondern weil der Sprengsatz nicht funktionierte.

Quelle: ap

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