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Frage der Sicherheit: Streit um Atommüll-Endlager vor Gericht

zuletzt aktualisiert: 28.02.2006 - 08:15

Lüneburg (rpo). Die Kläger gegen das Atommüll-Endlager Konrad in Niedersachsen zweifeln an der Langzeit-Sicherheit des Schachtes, in dem bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle gelagert werden sollen. Daher hatten sie vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung des Schachtes als Endlager geklagt. Bau und Betrieb der ehemaligen Eisenerzgrube wurden 2002 vom Umweltministerium in Hannover genehmigt. Heute verhandelt das Gericht über den Streit.

Der Streit um den Schacht Konrad in Niedersachsen als Endlagerstätte für Atommüll wird nun vor Gericht ausgetragen. Ab heute will das Lüneburger Oberverwaltungsgericht prüfen, ob das wegen anhängiger Klagen bislang nicht in Betrieb genommene Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll zu Recht genehmigt wurde.

Das Gericht verhandelt über die Klagen der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Vechelde und Lengede sowie eines Landwirts gegen die Genehmigung des Endlagers in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk bei Salzgitter. Beklagt ist das Land Niedersachsen, das nach mehr als 20-jähriger Planungs- und Erkundungszeit im Mai 2002 mit Schacht Konrad erstmals in Deutschland ein Endlager für Atommüll genehmigt hatte.

Bislang lagert Atommüll in Deutschland in oberirdischen Zwischenlagern. Nach dem Atomgesetz ist der Bund aber verpflichtet, Endlager einzurichten. Eine Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme eines einzigen Endlagers für alle Arten radioaktiven Abfalls frühestens im Jahr 2030, wie es das Bundesumweltministerium bislang favorisiert, lehnt die niedersächsische Landesregierung aus Kosten- und Sicherheitsgründen ab.

Urteil frühestens am Mittwochabend

Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts bezweifeln die Kläger die Langzeitsicherheit des Endlagers, in dem bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle für immer Platz finden sollen. Zudem monierten sie in ihren Klagen, dass der Schutz vor Terroranschlägen im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt worden sei und dass bei Störfällen, die Gefahr einer radioaktiven Verseuchung bestehe.

Die Urteile will der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts frühestens am Mittwochabend sprechen. AKW-Betreiber und Bundesregierung hatten sich im Jahr 2000 im Atomkonsens darauf verständigt, vor einer Entscheidung über den Bau des Endlagers Konrads zunächst den Ausgang des Rechtsstreits über die Genehmigung abzuwarten. Das Bundesamt für Strahlenschutz, das das Endlager erreichten will, verzichtete anschließend darauf, die Genehmigung für sofort vollziehbar erklären zu lassen. Dadurch haben die Klagen gegen die Genehmigung aufschiebende Wirkung.

Untersuchung, Weiterbetrieb und Genehmigungsverfahren von Schacht Konrad haben nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz Kosten von 889 Millionen Euro verursacht, die die AKW-Betreiber zu tragen hatten. Für den Ausbau zum Endlager wären weitere 839 Millionen Euro aufzubringen. Die rot-grüne Bundesregierung setzte nach dem Atomkonsens auf ein Atommüllendlager für alle Arten radioaktiver Abfälle. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hält bislang an diesem Ein-Endlager-Konzept fest. In dem Konzept ist ein separates Endlager für und mittelaktive Abfälle, wie Schacht Konrad, nicht vorgesehen.

Quelle: afp2

 
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